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In Uebereinstimmung hiermit ist die Höhe der Annenausgaben inden Städten eine höhere als in den Landgemeinden. In Preussen be-trugen die von den Armenverbänden gemachten Armenausgaben auf denKopf der Bevölkerung 1,94 Mark, und zwar in den Städten 3,39, in denGutsbezirken 1,78, in den Landgemeinden und gemischten Verbänden0,89 und 0,73 Mark pro Kopf. Dem gegenüber betrugen die auf denKopf der Bevölkerung entfallenden Armenausgaben im RegierungsbezirkKöslin im Jahre 1885 0,98 Mark, und zwar in den Städten 2, in denGutsbezirken 0,9, in den Landgemeinden und gemischten Verbänden0,4 Mark. Entsprechend der höheren Armenziffer stieg die Armenaus-gabe im Regierungsbezirk Stettin auf 1,6 und im Regierungsbezirk Stral-sund auf 2,2 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Im RegierungsbezirkKöslin ist in diesen Zahlen eine wesentliche Aenderung inzwischen nichteingetreten; auf den Kopf der Bevölkerung entfielen in den Städten desBezirks in den letzten Jahren Armenausgaben in Höhe von 1,30 bis2,50 Mark, in den Landgemeinden von 0,04 bis 2 Mark.
Wie verschieden die Kosten der öffentlichen Armenpflege in denverschiedenen Städten sich gestalten und wie die Höhe der Aufwendungenkeineswegs immer der Einwohnerzahl der Städte parallel geht, zeigt einBlick auf die Etats der städtischen Oommunen: so beliefen sich in Biele-feld die Kosten der Armenpflege im Etatsjahr 1883/84 auf 1,67 Markpro Kopf, in Paderborn auf 3,53 Mark; die laufenden Kosten der Armen-pflege waren.in Paderborn fast ebenso hoch wie in Bielefeld, trotzdemdie Einwohnerzahl noch nicht die Hälfte derjenigen von Bielefeld betrug.Dasselbe bestätigen die Erfahrungen in anderen Bezirken. Dem ent-sprechend gestaltet sich das Verhältniss der Armenausgaben zumGesammthaushalt sehr verschieden und bewegt sich beispielsweisein den Städten des Regierungsbezirks Köslin zwischen 10 und 25 pCt.des letzteren, während die Ausgaben für Armenzwecke auf dem Landenoch viel erheblichere Unterschiede zeigen und von wenigen Procentenbis zu 90 pOt. und darüber des Staatssteuersolls betragen.
Neben der Schullast und der Wegebaulast ist die Armenfürsorgedie Hauptquelle finanziellen Drucks für die Gemeinden, der im Allge-meinen um so empfindlicher sich bemerklich macht, je kleiner die Ge-meinden sind. Es kommt hinzu, dass die gesetzliche Armenpflege we-niger als andere Lasten der Gemeinden eine sichere Vorausberechnungzulässt: Krankheiten oder Unglücksfälle sind im Stande, die Armenzifferbinnen kurzer Zeit sehr erheblich emporzuschnellen, und schon einzelneoder gar ein einziger Armenfall, bei dem eine kostspielige Anstaltspflegein Frage kommt, vermag die Armenlast eines kleinen Gemeinwesens umdas Doppelte zu steigern. Wenn trotzdem der Staat die Gemeinden,ohne Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit, zu Hauptträgern der Armen-last bestimmt hat, so hat er andererseits in der Bildung von Gesammt-armen- und Specialverbänden für gewisse Zwecke der öffentlichen Armen-pflege wie in der Uebernahme gewisser Aufgaben seitens der Landarmen-