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Ländern noch Erwähnung, dass durch die in Russland im Anfang derRegierung Alexanders IL erfolgte Organisation der örtlichen Selbstver-waltung in Form der sog. „Landschaften" (Kreis- und Gouvernements-landschaften) durch Schaffung der Landschaftsärzte und Landkranken-häuser auf dem Gebiet der Volksgesundheits- und ArmenkrankenpflegeHervorragendes geleistet ist. Die Landschaftsärzte, die an die Stelleder früheren ungebildeten Feldscherer zu treten berufen sind, habenJeden, der ihre Hilfe aufsucht, in ihrer Poliklinik oder im Falle einerschweren Erkrankung im Krankenhause unentgeltlich zu behandeln.
In Deutschland hat die sociale Gesetzgebung der letzten beidenJahrzehnte den Zweck, den Zustrom von Verarmten abzudämmen durchKrankenkassen, Unfall-, Alters- und Invaliditätsversicherung. Durch dieFürsorge des Staats wird mancher Kranker, der früher einen Arzt nichtzuzog, vor dauerndem Siechthum und damit vor dauernder Verarmungbewahrt; die Armenfürsorge ist zum Theil durch Versicherung ersetzt.Hieraus erklärt es sich, dass beispielsweise in Schleswig-Holstein dieZahl der Insassen in den Armen-Arbeitshäusern in den letzten Jahrenzurückgegangen ist, und dass unter den Armen überwiegend Leute imAlter von über 50 Jahren und Kinder sich finden, während die mitt-leren Altersklassen einen Rückgang erkennen lassen.
Aber die socialpolitische Gesetzgebung bleibt unvollständig, so langees nicht gelingt, die gesetzliche Regelung des Armenwesens so zu ge-stalten, wie es ethische, volkswirtschaftliche und vor Allem auch hy-gienische Rücksichten erfordern. Hier bessernd einzugreifen, ist eine derwichtigsten Aufgaben der Socialhygiene, und da es Pflicht der Gemeindeist, die Kosten für die Krankheiten der ärmeren Bevölkerung wie für dieVersorgung der mittellos Gewordenen aufzubringen, so hat die Gemeinde,die ausserdem durch jede Epidemie in ihrem Handel und Erwerb aufsEmpfindlichste geschädigt wird, das grösste Interesse an einer gut ge-leiteten Hygiene. Je mehr die Lebenslage, und zwar nicht nur die ma-terielle, der untersten Volksschichten gebessert wird, um so einheitlicherund fester wird das Gefüge des Organismus, um so kräftiger wird dersociale Volkskörper sich entwickein; je grösser der Unterschied in wirt-schaftlicher und geistiger Beziehung zwischen den verschiedenen nebeneinander bestehenden Volksklassen, um so loser der organische Zusam-menhang, und um so leichter materielle und sittliche Verderbniss ein-zelner Theile, durch die wieder das Ganze mehr oder weniger schnell inMitleidenschaft gezogen wird. In dieser Hinsicht ausgleichend zu wirken,ist das Ziel einer erweiterten öffentlichen und einer richtig geleitetenprivaten Armenpflege, indem beide nach Kräften bemüht sein sollen,nicht bloss die Besitzlosen gegen Krankheit und Noth sicher zu stellen,sondern auch auf den Einzelnen erziehlich zu wirken, und weiter die inden Armen vorhandenen Arbeitskräfte zu wecken und die Ursachen derArmuth zu beseitigen. Freilich handelt es sich bei dieser erweitertenArmenpflege um ausserordentlich schwierige Aufgaben, die die einzelnenGemeinden bei der Verschiedenheit des Umfangs und der Bedeutung der