Specielle Krankenversorgung für Unbemittelte. 187
Was die ausserdeutschen Länder betrifft, so war es in England, vonälteren Organisationsversuchen abgesehen, das Armengesetz vom 14. August1834, durch das das Armenwesen nachhaltig und einheitlich organisirtwurde. An der Spitze des Armenwesens steht das Poor Law Board.Die Armenverbände (Unions) haben eine durchschnittliche Einwohnerzahlvon ca. 25000 Seelen und stehen unter einem gewählten Armenrath(Board of guardians), zu dem in jedem Falle der Friedensrichter gehört.Dieser Armenrath war verpflichtet, einen oder mehrere Armenärzte (Di-strict medical officer) anzustellen und zu besolden; die Bezirke derselbendurften nicht grösser als eine Quadratmeile sein und höchstens 15000Seelen umfassen. Die grosse Verschiedenheit der englischen und deut-schen Armenpflege findet auch äusseriieh ihren Ausdruck darin, dass esin England im Jahre 1891 nur 648 örtliche Armenverbände (Unions andParishes) gab, in Preussen dagegen, dessen Bevölkerung ungefähr dervon England und Wales gleichkommt, 47368. Die Ortsarmenverbändewaren demnach in England, trotz fortschreitender Tendenz sie zu ver-kleinern, durchschnittlich 70mal so gross als in Preussen. Die erforder-lichen Mittel bringen die Armenverbände durch eine besondere Armen-steuer auf. Auf dieser Organisation des Armenwesens ist das englischeGesundheitswesen, das mit dem Erlass des Gesundheitsgesetzes im Jahre1875 nach der Seite der Organisation seinen vorläufigen Abschluss er-hielt, aufgebaut, nachdem schon im Jahre 1871 alle Rechte und Pflichtendes Poor Law Board auf das Local Governement Board übergegangenwaren und damit die Armenpflege zu einem integrirenden Theil der öffent-lichen Gesundheitspflege erklärt war.
Der Mittelpunkt der englischen Armenpflege ist das Armen-Arbeits-haus (Workhouse). Ist der Bittsteller bereit, ins Arbeitshaus zu gehen,so ist damit seine Noth bewiesen, ist er es nicht, so soll er gänzlichabgewiesen werden; nur ausnahmsweise werden Unterstützungen ausser-halb des Arbeitshauses gewährt. Das Bestreben in England geht dahin,die geschlossene Armenpflege immer mehr auf Kosten der offenen Armen-pflege auszudehnen. Die Zahl der Unterstützten lässt in England einefortdauernde Abnahme in den letzten Jahren erkennen, und zwar gingdieselbe von 48,8 auf 1000 im Jahre 1858 auf 26,5 im Jahre 1891herunter. Im Gegensatz zu Deutschland und Preussen, wo die Städtedie bei Weitem höchsten Armenziffern zeigen, scheint in Englanddie Armenziffer in den ländlichen Gemeinden grösser zu sein alsin den Städten, was auf eine strengere Handhabung des Workhouse-Systems und die dadurch erzielte abschreckende Wirkung in denStädten zu deuten scheint. Zur Zeit sind etwa 25 Procent allerUnterstützungsbedürftigen in den Arbeitshäusern untergebracht. AlleBedürftigen — Männer, Frauen, Greise, Kinder, Einzelne, wie ganzeFamilien, letztere von einander getrennt — werden in den AVork-houses untergebracht, die mit Armenschulen verbunden sind undgleichzeitig Krankenabtheilungen enthalten; nur ansteckende Kranke