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linge auf Veranlassung ihrer Eltern, Vormünder oder Pfleger zu ent-lassen."
Dass mit einer rechtzeitigen Entlassung der gesund gebliebenenKinder ein schnelles Erlöschen einer Epidemie erzielt werden kann, istoft erprobt worden, so z. ß. 1895 in einem grösseren Berliner Waisen-hause.
Für alle Alumnate, Erziehungshäuser, Waisenhäuser u. s. w., welcheeinen Bestand von 100 und mehr Zöglingen haben, ist ein völlig einge-richtetes Lazareth dringend nöthig. Es kann ein solches zweckmässigim Pavillonstyl erbaut werden, wie es Baginsky 1 ) und Netolitzky 2 )vorschlagen, doch wo der Platz nicht ausreicht, können auch Barackenmit 2 Etagen errichtet werden, zumal bei diesen als wesentlicher Vor-theil die Einrichtung kleiner Krankenzimmer mit wenigen Betten hervor-zuheben ist. Für Diphtherie und Scharlach als den für Kinder gefähr-lichsten der infectiösen Krankheiten ist ein von der übrigen Kranken-abtheilung streng abgesonderter Bau vorzusehen; sollte dieses nichtmöglich sein, so muss in dem Hauptbau ein Theil für diese Krankheitenvöllig abgesondert sein mit besonderem Eingange und besonderem Per-sonal. Eventuell kann man sich auch in der Weise helfen, dass erstbei Ausbruch einer Epidemie ein völliger Abschluss bewirkt wird. Sogeschieht es z. B. im Paedagogium zu Putbus nach einer privaten Aus-kunft des Directors. Bei dem Auftreten ansteckender Krankheiten wirddort das erste Stockwerk von dem Erdgeschoss durch eine geschlosseneWand so gesondert, dass es nur von der Hinterfront des Hauses zu-gänglich ist.
Das Lazareth ist am besten im Garten unterzubringen, abseits vonden Plätzen, die den Zöglingen im Allgemeinen zur Verfügung stehen;die Krankenzimmer müssen genügend Licht und Sonne haben. ImKrankenhäuse muss auf. je 8—10 Zöglinge ein Bett berechnet werden,Dukes 3 ) macht mit Recht darauf aufmerksam, dass man unterscheidenmüsse zwischen Kindern unter und über 13 Jahren; er will für 100 Zög-linge unter 13 Jähren 20, für 100 über 13 Jahre 15 Betten vorgesehenhaben. Auf je 8 Betten kommt eine Krankenpflegerin, für je 9 Bettendazu eine Nachtpflegerin. Letztere Forderung wird nicht als zu weitgehend angesehen werden dürfen, wenn wir bedenken, dass geradebei kranken Kindern mehr als sonst bei Kranken eine dauernde Auf-sicht auch Nachts nöthig ist. Die Pflegerinnen müssen unmittelbarneben den Krankenzimmern ihre Wohnung haben. Am besten ist es,wenn die Zimmer nur 2 oder 3 Betten haben; es ist dieses aus mora-lischen Gründen zweckmässig und dann auch, weil kranke Kinder leichtsehr unruhig sind und sich gegenseitig stören. Die Zimmer müssen soeingerichtet sein, dass sie eventuell ganz von einander abgeschlossen
1 ) Handbuch der Schulhygiene 1883.*) 1. c.3 ) 1. c.