Specielle Krankenversorgung für Schüler und Waisen. 173
Sprechstunde abhält, und in dieser alle Kinder sieht, die irgend etwaszu klagen haben. Die Kinder müssen angehalten werden, ihren Pflegernund eventuell direct dem Arzte von jeder auch geringsten körperlichenStörung sofort Meldung zu machen. Daneben aber hat der Arzt auchregelmässig alle Kinder zu beobachten und in ihrer körperlichen Ent-wickelung zu verfolgen. Es ist dazu erforderlich, dass der Arzt dieKinder häufig in ihrem Zimmer bei ihrer gewohnten Lebensweise beob-achtet. Für jedes Kind ist vom Arzte ein genaues Journal anzulegen,das während des ganzen Aufenthaltes in der Anstalt fortgeführt wird.Eine genaue Krankenstatistik ist aufzustellen und dauernd bei den Haupt-akten der Anstalt zu bewahren. Wie weit die Behandlung erkrankterZöglinge im Hause selbst durchgeführt werden soll, wird weiter untenbesprochen, auch auf die gesammte hygienische Thätigkeit des Anstalts-arztes soll hier nicht weiter eingegangen werden. Aus dem Gesagtenjedoch ergiebt sich bereits, wie nothwendig bei einer grösseren Belegzahldes Institutes die Bestallung eines eigenen Anstaltsarztes ist, der sichganz der Anstalt widmet und innerhalb derselben wohnt; auf eine aus-gedehnte Thätigkeit ausserhalb des Hauses muss er dabei verzichten.Besser 1 ), ein eifriger Kämpfer für Hebung der Waisenhäuser, stelltediese Forderung bereits 1863, auch Wehmer 2 ) verlangt, dass ein Arztdauernd im Lazarethgebäude der grossen Waisenhäuser wohne. Da wodiese Forcierung erfüllt ist, wird stets von dem günstigen Erfolge dieserEinrichtung berichtet, so z. B. aus dem Rummclsburger Waisenhause beiBerlin 3 ): „Der in der Anstalt wohnende Arzt erfüllt durch seine be-ständige Anwesenheit in hervorragender Weise eine prophylactische Auf-gabe, indem er mit ganz bedeutendem Erfolge die ganze Lebensweiseder Zöglinge, die in derselben liegenden Wirkungen auf die Körperent-wickelung und die Gesundheitszustände überwacht, auf schädliche Ein-llüsse aufmerksam macht, Verbesserungen vorschlägt und weitsichtigeSchutzmaassnahmen anordnet."
Auch Dukes rühmt sich mit Recht dessen, dass in den 23 Jahrenseiner Thätigkeit an der Rugby School bei einem Bestände von 400 Zög-lingen nur 7 Todesfälle vorkamen, d. i. 1:1300 per annum, während0. Chadwick für Gcmeindeschulen 6 —12:1000 per annum gefundenhat und wir selbst oben für frühere Zeiten noch sehr weit höhere Ziffernanführen konnten.
Der Anstaltsarzt muss in hygienischer Hinsicht zwar nur im Ein-verständniss mit dem Anstaltsleiter handeln dürfen, aber völlig selbst-ständig in Bezug auf Krankenpflege verfügen können. In grösseren In-stituten, die von mehreren Hundert Insassen besetzt sind, wird dem
! ) Beiträge zur Waisenhausfrage. Dr. Leopold Besser. Berlin 1863.
2 ) Wernich-Wehmer, Lehrb. d. öffentl. Gesundheitswesens. Stuttgart 1894.
3 ) Das Sanitätswesen d. Preuss. Staates während der Jahre 1889/90 91. Berlin1897. S. 403.
4 ) 1. o. S. 343.