Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
159
Einzelbild herunterladen
 

Specielle Kranlcenversorgung für Schüler und Waisen. 159

aber muss so wie die verbrauchte arzney besonders bezahlt werden.§ 47. Für die gesundheit der anvertrauten wird überhaupt möglichstgesorgt und dahin gesehen, dass es ihnen an der noethigen recreationund Jeibesbewegung nicht fehle. Man wird auch noch mehr dafür sorgen,und da es im winter nicht immer möglich ist, spatzieren zu gehen, diesdurchs drechseln und andere arten der bcwegung zu ersetzen suchen."

Doch nicht überall wurde damals und auch später eine solche Sorg-falt für die kranken Zöglinge von Waisenhäusern für nöthig gehalten.Im Hamburger Waisenhause herrschte über Krankenpflege eine merk-würdige Anschauung 1 ):So oft den Kindern jeniger Mangel oder Affec-tion des Leibes begegnet, ob dasselbe äusserlich ist, also dass ihnen dieFüsse oder Hände ausgefroren oder sie gefallen oder sich eine Beuleoder wund gestossen haben, soll man ihnen binnen Hauses helfen undnach ihrer Nothdurft ein Pflaster oder Verband zurichten lassen, unddasselbige neben anderen Eequisiten in einem besonderen dazu verord-neten Schrank verwahren, daher der Paedagogus, welcher des Gebrauchsläuffig sein soll, nehmen kann, was zu dem Schaden zu appliciren noethig.Es soll auch in selbigem Schrank ein Buch zur Hand liegen, worinn ver-zeichnet ist, wie man das eine oder andere gebrauchen soll, gleicher-gestalt soll die Meisterin erkennen lernen, ob die Kinder Würmer habenund dieweil diese Kur durch Zedewes-Saert leichtlich fortgeht und derMangel weggenommen werden kann, soll sie dazu bestellt sein, dass siedas Ihre hierin verrichte und gebe den Kindern ein nach solcher Quan-tität auch nach Art und Weise, wie die Doctores das ordnen. Sobalddie Kinder sonst von inwendig krank befunden werden,, soll man die-selbigen aus dem Winde halten und lasse sie in der Kranken Kammer,in der Wärme bleiben und melde es den Jahrverwaltern an. Dieselbigensollen das kranke Kind ein oder mehr besichtigen und wenn sie dieNothdurft zu sein befinden, so sollen die Jahrverwalter den jüngstenMedicinae Doctorem ersuchen und von ihm begehren lassen, dass er umGottes und christlicher Liebe willen die Krankheit erkundige und Re-cepte dagegen ordinire. Sie sollen nach Anordnung des Doctoris ge-speiset und gehalten werden; des Tages soll jemand der ältesten derKinder bey dem Kranken sein, des Nachts die eine Magd um die andere;hält, die Krankheit lange an, so muss man eine eigne Person dazu an-stellen".

Bessere Verhältnisse finden wir in den gut dotirten Fürstenschulenund besonders in den trefflich eingerichteten Franke'sehen Stiftungenin Halle 2 ). Hier wurde bereits 1721 im Garten ein massives, 2 Stock-Averk hohes, 48 Fuss langes, 33 '/ 2 Fuss breites Krankenhaus errichtet.Das Erdgeschoss wurde, um Feuchtigkeit in den Zimmern zu vermeiden,

IV

Das Hamburger Waisenhaus 1821. M. Günther Kühn.

-) a) Beschreibung des Halleschen Waisenhauses und der übrigen damit ver-bundenen Franke' sehen Stiftungen. 1799 Halle.

b) Die Stiftungen August Hermann Franke's in Halle 1863.