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Mund immer offen haltende oder durch die Nase sprechende, 455 blut-arme oder sehr leicht die Farbe wechselnde, 695 scrophulöse, 123 mitden Schultern und Armen zuckende oder Gesichter schneidende, 409auffällig beschränkte, 211 zitternde, ängstliche, weinerliche, 101 mitKropf. Welch' eine Fülle von Anregung bietet eine solche Zusammen-stellung einem einsichtigen Lehrer, dem ein sorgfältiger Arzt zur Seitesteht! Die Berücksichtigung der Schwerhörigen wird zunächst allgemeinverlangt; ein preussischer Medicinalerlass 1 ) gebietet, dass „der Schulenur zur Pflicht zu machen ist, dass sie bei denjenigen schwerhörigenSchülern, welche ihr Üebel noch nicht zur Theilnahme am Unterrichtunfähig macht, durch besondere Berücksichtigung und Aufmerksamkeitdie nachtheiligen Folgen des Leidens für die geistige Entwickelung derSchüler möglichst zu ermässigen suche, und dass sie, wo beginnendeSchwerhörigkeit den Eltern nicht bekannt zu sein scheint, dieselben so-fort in Kenntniss setze und ihnen die Einholung ärztlichen Rathes an-heim gebe." Auch in den Instructionen 2 ) der seit 1896 bestehendenWiesbadener Schulärzte heisst es: „10. Bemerkungen und Vorschläge fürdie Behandlung in der Schule: Hierbei soll angegeben werden, ob undinwiefern das Kind besonderer Berücksichtigung beim Unterrichte be-darf, z. ß. Anweisung besonderer Sitzplätze wegen Kurzsichtigkeit, Be-achtung der Aussprache, Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden,Turnen u. s. w." Wir sehen hier schon eine etwas weiter gehende Auf-fassung von der Pflege kranker Schulkinder; sehr wichtig ist es beson-ders, die Achtsamkeit des Lehrers auf die Aussprache der Kinder zulenken, da es so sehr wohl möglich ist, durch richtige Sprachpflegemanches schwere Uebel im Keime zu unterdrücken; ausgesprocheneSprachübel dagegen müssen in besonderen Gursen beseitigt werden.Durch dauernde Beobachtung und Anleitung während der Schulstunde,nicht etwa nur während des Turnens kann ferner der Lehrer sehr vielzur Besserung von Rückenverkrümmungen und fehlerhafter Haltung beiden Kindern beitragen. Wichtig ist ferner, dass der Lehrer durchrichtiges Erkennen der Initialerscheinungen ein Kind frühzeitig als krankerkennt und dementsprechende Anordnungen treffen kann. Von einerdirecten Behandlung der Kinder ist dabei nicht die Rede; in dem ci-tirten Aufsatz 3 ) spricht Cuntz von Sprechstunden, die alle 14 Tage injeder Schule abgehalten werden sollen, betont aber „in erster Linie,dass die ärztliche Behandlung kranker Schulkinder dem Schularzte nichtzusteht; erforderlichen Falles werden die Eltern durch gedruckte Formu-lare auf die Notwendigkeit ärztlicher Behandlung aufmerksam gemacht."Auch Netolitzki 4 ) sagt: „es wäre ganz verfehlt, die ärztliche Behand-
a ) Preussischer Medicinalerlass vom 12. Nov. 1885.
2 ) Errichtung von Schularztstellen und die Thätiglceit der Schulärzte der StadtWiesbaden. Dr. med. Cuntz. Aerztl. Centralblatt. 1897. No. 356.
3 ) 1. c.
4 ) Leo Burgerstein und Aug. Netolitzki. Handbuch der Schulhygiene.Bd. III. 1 aus TL Weyl's Handbuch der Hygiene.