Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
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144
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144 Peilchenfeld,

tona, Hannover, Frankfurt a. M. (89), Erfurt, Jena (Privaterziehungs-haus Sophienhölie) (90), Weimar, Kaiserslautern (91), .Hamburg, Mainz,.Magdeburg, Stettin, Breslau, Nordhausen (92), Zwickau, Görlitz, Char-lottenburg. Plauen i.V. (93), Gotha, Nürnberg (94), Göttingen, Branden-burg a. H., Essen, Mühlhausen i. E. (95), Eisenach, Lüneburg, Bannen(96), Danzig, Cottbus, Bonn, Posen, Pforzheim, Strassburg i. E., Zittau i. S.(97), Bremerhafen (98). In der Schweiz haben Chur (81), Basel (87),St. Gallen (90), Zürich (91), Bern (92), Schaffhausen (93), HerisanSt. Appenzell (97) Specialklassen und Nachhilfeschulen; in London 1 )wurden auf Antrag von R. Bourke 1891 3 Schulen mit 30 Klassen fürMinderbegabte errichtet. 1895 bestanden an 26 Stellen eigene Sammel-stellen für schwachsinnige Kinder mit 600 Schülern und es sollten dem-nächst 7 neue Sammelklassen eröffnet werden. "Wien hat 1885 einigeKlassen und später ganze Schulen für schwachsinnige Schüler einge-richtet. Norwegen hat in Christiania und Bergen solche Hilfsschulen,auch in Schweden, Frankreich, Holland fehlen sie nicht, ebenso wie inAmerika.

Lange Zeit und zum Theil auch jetzt noch bestand ein Vorurtheilder Eltern gegen die Hilfsschulen; dieselben wollten nicht zugeben, dassihre Kinder zu Schülern zweiter Klasse herabgewürdigt würden, sie fürch-teten, dass ihnen damit dauernd der Makel der Minderwertigkeit auf-gedrückt bliebe. Richter 2 ) sagt:man hat oft die Trennung schwach-sinniger Kinder von den anderen gleichsam als ein ihnen zugefügtesUnrecht angesehen, weil ihnen dadurch die aus dem Verkehre mit Be-gabteren erwachsende Aneiferung entgeht und ihnen durch die abgeson-derte Unterweisung für immer ein Makel aufgedrückt werde. Nichts istunrichtiger als das; gerade aus dem Verkehre mit besser begabten er-wachsen schwachsinnigen Kindern meist nur Demüthigungen und Necke-reien, die unter ihresgleichen wegfallen; und wie kann derjenige ange-spornt werden zu fliegen, dem keine Schwingen gewachsen sind? Ehererfolgt ein gegenseitiges Anfeuern unter Gleichbegabten." Thatsächlichwird auch überall, wo die Schulen eine Zeit lang bestehen, berichtet,wie man immer weniger mit der Abneigung der Eltern gegen die neuenSchulen zu kämpfen habe, wie die Eltern von selbst die Kinder den-selben zuführen und auf den Rath der Lehrer, die Ueberweisung zu be-antragen, gerne eingehen. Aus Köln z. B. wird geschrieben 3 ): denEltern steht das Einspruchsrecht gegen die Ueberweisung ihrer Kinderin die Hilfsschule zu; doch ist dasselbe nur ein beschränktes und wirdjetzt nur selten ausgeübt. Dies kommt daher, dass durch die Erfolgeder Hilfsschule der Widerwille der Eltern fast ganz überwunden ist,namentlich aber daher, dass der Leiter resp. die Leiterin der Anstaltdie Eltern aufsucht, sobald ihr schwachbegabtes Kind für die Hilfsschule

') Deutsche Zeitschrift für ausländisches Unterrichtswesen. 1896.3 ) Reinke, 1. c.