142 Peilchenfeld,
Wichtig ist es, dass die Kinder in der richtigen "Weise für die Hilfs-schule ausgesucht werden; man rauss unbedingt verlangen, dass nurnach sorgfältiger pädagogischer und ärztlicher Untersuchung Kinder ausder Volksschule verwiesen werden, und man rnuss im Allgemeinen daranfesthalten, dass, abgesehen von besonderen Fällen, nur Kinder, welche längereZeit die unteren Klassen ohne Erfolg besucht haben, in die Hilfsschulegehören. An vielen Orten werden nur solche Kinder, die bereits 2 Jahrein der unteren Klasse gewesen sind, ohne für die Versetzung in diehöhere reif zu sein, zur Hilfsschule zugelassen. Oft genug werden Kin-der, die im Beginne ihrer Schulzeit einen hochgradig beschränkten Ein-druck machten, nach 1—2 Jahren in ihrer Lern- und Auffassungsfähig-keit so wesentlich gebessert, dass der Lehrer selbst über den unerwar-teten Fortschritt erstaunt ist. Man weise daher nur auf ausdrücklichenärztlichen Rath von vorn herein Kinder der Hilfsschule zu, wenn mitBestimmtheit eine normale Entwickelung auszuschliessen ist.
In den meisten bestehenden Schulen wird das Kind auf Antrag desLehrers nach Prüfung des zuständigen Rectors von dem Leiter der Hilfs-schule gemeinsam mit dem bisherigen Lehrer unter Zuziehung des Arztesgeprüft; dann werden die Eltern aufgefordert, den Antrag auf Ueber-weisung an die Hilfsschule zu stellen. In Braunschweig, Sachsen, An-halt, Schleswig-Holstein, in Norwegen können die Kinder zwangsweiseden Hilfsschulen zugewiesen werden. Die Zuziehung des Arztes ge-schieht noch nicht überall und regelmässig, obwohl sie allseitig alsdringend nothwendig angesehen wird. Die Notwendigkeit solcher ärzt-licher Controlle wird auch durch ein Rundschreiben des Kgl. preussischenUnterrichtsministers vom 16. Januar 1894 anerkannt; es heisst in dem-selben: „Von wesentlicher Bedeutung für die Ueberweisung der in dieseKlassen gehörenden Kinder ist die Betheiligung des Arztes, indemkörperliche Gebrechen oder überstandene Krankheiten mit der zurück-gebliebenen geistigen Entwickelung in Zusammenhang zu stehen pflegen.Besonders wichtig sind daher auch die schon jetzt mit anerkennens-werther Sorgfalt geführten Entwickclungsgeschichten der einzelnen Kinder;andererseits giebt die ärztliche Mitwirkung Gewähr dafür, dass die Ueber-weisung auf Kinder beschränkt bleibt, welche geistig nicht genügendentwickelt sind, um den normalen Unterricht zu empfangen". Von den1894 bestehenden 26 Schulen in 18 Städten geschah die Aufnahme derKinder unter ärztlicher Mitwirkung in 13 Städten.
Die Erfolge, die durch solche rlilfsschulen erzielt werden, sind sehrgute, da aus den meisten bestehenden Anstalten berichtet wird, dassdurchschnittlich 80 pOt. der Kinder erwerbsfähig werden und eine ganzeReihe von Kindern nach Verlauf einiger Jahre auch wieder an die Volks-schule zurückgewiesen werden konnte, nachdem sie sich soweit ent-wickelt hatten, dass sie mit Erfolg nunmehr an dem gewöhnlichen Unter-richte Theil zu nehmen im Stande waren.
Allerdings bedingt die Einrichtung solcher Schulen auch grössereKosten, als die, welche Normalschulen verursachen. Die Lehrer werden