Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
Seite
132
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13*2 Pfleger, Specielle Krankenversorgung für Gefangene.

den Kranken würde in denselben eine sachgemässe Pflege und Be-handlung zu Theil werden können; in denselben würden durch Auf-nahme auch der gemindert Zurechnungsfähigen und geistig Defectenund Verdächtigen eine ausgedehnte Prophylaxe geübt werden können;vor allem aber würden sie, da die jetzigen Formalitäten bei der Unter-bringung fortfallen würden, dem Haupterforderniss genügen, die Krankenso schnell wie möglich, der ihre geistige Gesundheit schwer schädigen-den Umgebung und den Einflüssen der Haft zu entziehen und unterVerhältnisse zu bringen, welche* ihrem Zustande entsprechen, und da-durch die Erzielung von Heilerfolgen ermöglichen, welche unter denjetzigen Verhältnissen sehr in Frage gestellt sind.