Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
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131
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Specielle Krankenversorgung für Gefangene. 131

geisteskranken Sträflinge, und zwar nicht nur solche mit ausgesproche-nen Geisteskrankheiten, sondern auch alle mit psychischen Defectenbehafteten, geistig minderwerthigen und verdächtigen Gefangenen Auf-nahme finden sollten, die der gewöhnlichen Gefängnissclisciplin nichtunterworfen werden können. Für ausreichende vielseitige Beschäftigung,namentlich auch im Freien, sowie für die Möglichkeit der Trennung dereinzelnen Gruppen von Gefangenen sollte Sorge getragen werden, ins-besondere auch für alle zur Behandlung und Pflege von Geisteskrankennothwendigen Einrichtungen und ein geschultes Wartepersonal.

In England haben sich derartige Invalidengefängnisse mit Irron-abtheilungen sehr gut bewährt, und auch in Deutschland hat man dieVortheile derselben im Männergefängniss zu Bruchsal in Baden praktischzu erproben Gelegenheit gehabt, wo im Jahre 1864 eine besondereunter ärztlicher Leitung stehende Hilfsstrafanstalt eingerichtet wurde,welche zur Aufnahme von mit körperlichen und geistigen Gebrechen undLeidenszuständen behafteten Gefangenen bestimmt war. Das Lazarethdieser Anstalt war mit allen für die Irrenpflege nothwendigen Mittelnversehen, und ausserdem war für die Möglichkeit der Trennung dereinzelnen Kategorien der kranken Gefangenen und eine zweckmässige Be-schäftigung derselben in genügender Weise gesorgt.

Die Zweckmässigkeit dieser Anstalt und ihre Vortheile wurdenvom Leiter derselben Dr. Gutsch (Bl. für Gefängnisskunde. Bd. IX.pag. 44 ff.) rühmend hervorgehoben. Jedoch musste dieselbe im Jahre1872 wegen Raummangels auch zur Detention gesunder Gefangener be-nutzt werden; dadurch wurde sie ihres Charakters als Hilfsstrafanstaltund Invalidengefängniss entkleidet und büsste infolge dessen auch eineReihe ihrer Vorzüge ein.

Die Vorzüge derartiger Anstalten sind nicht zu verkennen, dochstösst ihre praktische Durchführung auf vielerlei Schwierigkeiten undBedenken.

Aehnliche Vorzüge, wenn auch nicht in dem ausgedehnten Maassewie die Invalidengefängnisse, würden besondere Irrenabtheilungen alsAnnexe an Strafanstalten bieten, für deren Schaffung gleichfalls vieleStrafanstalts- und Irrenärzte sich ausgesprochen haben, Einrichtungen,wie sie bereits in ähnlicher Weise an einigen Strafanstalten, z. B. beidem Zuchthaus Waldheim in Sachsen und der Strafanstalt Moabit inBerlin bestehen. Diese Abtheilungen sollten zur Aufnahme von nurpsychisch erkrankten Sträflingen dienen, und zwar nicht nur von wirklichGeistesgestörten, sondern auch von psychisch Defecten und Verdächtigenzu prophylaktischen und curativen Zwecken und zur Beobachtung. Zudiesem Zwecke müssten sie mit den nothwendigen Einrichtungen und einemgeschulten Wartepersonal versehen sein, unter selbstständiger ärztlicherLeitung stehen, und genügend Räumlichkeiten zur Aufnahme der Kran-ken, und die Möglichkeit einer geeigneten Beschäftigung derselben bieten.Die Vortheile derartiger Annexe wären in erster Linie eine Entlastungsowohl der Straf- als auch der Irrenanstalten von störenden Elementen;

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