Specielle Krankenversorgung für Arbeiter (Anhang für Dienstboten). 115
ihrerseits berechtigt ist, die Hälfte bei jeder Lohnzahlung in Abzug zubringen. Der Beitrag beträgt pro Jahr und Dienstboten acht Mark,wofür eine 13 wöchentliche Krankenunterstützung und ein Sterbegeld von30 Mark gewährt wird. Der Dienstherrschaft oder dem behandelndenArzte — in Lübeck sind zur Behandlung in der Gesindekrankenkassealle Aerzte zugelassen — steht es zu, die Ueberführung des Dienstbotenin ein Krankenhaus zu veranlassen. Bleibt dagegen der üienstbote imHause der Herrschaft oder auch im Hause von Verwandten, so erhälter freie ärztliche Behandlung und freie Arznei. Er hat auch Anspruchauf Gewährung von Brillen, Bruchbändern und ähnlichen Heilmitteln.