Druckschrift 
2,2 (1903)
Entstehung
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41
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Speoielle Kranken Versorgung für Arbeiter bei Invalidität und im Alter. 41

menschlicher Thätigkeit wurden die Missstände offenbar, welche das un-verschuldete Unglück der social schwächeren Klasse zur Folge hatte.Durch langdauernde Krankheiten, die Folgen von Unfällen, durch Inva-lidität und schliesslich im Alter gerieth der Arbeiter oft mit seinerganzen Familie in tiefes Elend, welches ihm durch die Wohlthaten derArmenpflege meist nur in völlig unzureichender Weise gelindert werdenkonnte. In Deutschland zuerst hatte man an maassgebender Stelle einmitfühlendes Herz für diese Zustände; nicht nur ein mitfühlendes Herz,sondern auch den thatkräftigen Willen, das Elend und die Noth zu mil-dern und zu bessern. Kaiser Wilhelm I. verkündete am 17. November1881 Folgendes:

Wir halten es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage dieseAufgabe (die positive Förderung des AVohles der Arbeiter) von Neuemans Herz zu legen, und würden Wir mit um so grösserer Befriedigungauf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnethat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewusstsein mit-zunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften seinesinneren Friedens und den Hilfsbedürftigen grössere Sicherheit und Er-giebigkeit des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinterlassen.In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmungaller verbündeten Regierungen gewiss und vertrauen auf die Unter-stützung des Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen.

In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Re-gierungen in der vorigen Session vorgelegte Entwurf eines Gesetzes überdie Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht aufdie im Reichstage stattgehabten Verhandlungen über denselben einerUmarbeitung unterzogen, um die erneute Berathung desselben vorzube-reiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sicheine gleichmässige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesenszur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, welche durch Alter und In-validität erwerbsunfähig werden, haben der Gesammtheit gegenüber einenbegründeten Anspruch auf ein höheres Maass staatlicher Fürsorge, alsihnen bisher hat zu Theil werden können."

Nach dem Ableben Kaiser Wilhelms I. legte Kaiser Friedrich imApril 1888 denGesetzentwurf über die Alters- und Invalidenversiche-rung der Arbeiter" dem Bundesrathe vor. Kaiser Wilhelm IL kündigteden Gesetzentwurf am 22. November 1888 dem Reichstage mit folgen-den Worten an:

Als ein theures Vermächtniss Meines in Gott ruhenden HerrnGrossvaters habe ich die Aufgabe übernommen, die von ihm begonnenesocialpolitische Gesetzgebung fortzuführen. Ich gebe mich der Hoffnungnicht hin, dass durch gesetzgeberische Maassnahmen die Noth der Zeitund das menschliche Elend sich aus der Welt schaffen lassen, aber Icherachte es doch für eine Aufgabe der Staatsgewalt, auf die Linderungvorhandener wirthschaftlicher Bedrängnisse nach Kräften hinzuwirkenund durch organische Einrichtungen die Bethätigung der auf dem Boden