Speeielle Krankenversorgung.
I. Für Arbeiter.
3. Bei Invalidität und im Alter.
VonDr. Pielicke in Gütergotz.
Die grossartige Entwickelung und Bedeutung der Industrie inunserem Jahrhundert haben eine vollständige Umwandlung der socialpo-litischcn Verhältnisse in den meisten europäischen und aussereuro-päischen Kulturstaaten zur Folge gehabt. Die Bevölkerung th eilte sichim Wesentlichen in zwei Klassen, in die der Arbeitgeber und diegrössere der Arbeitnehmer. Erstere arbeiten mit ihrer Intelligenz undihrem Kapital, letztere hauptsächlich mit ihrer körperlichen Arbeitskraft.Der Kampf um den Wettbewerb hatte bald die äusserste Anspannungaller Kräfte zur Folge und damit natürlicherweise auch schwere Schä-digungen der social schwächeren Klasse, der Arbeitnehmer. DieseSchäden traten zuerst ans Tageslicht in der Frauen- und Kinderarbeit.Deshalb sahen sich schon bald nach dem ersten Aufschwung der In-dustrie die Regierungen der verschiedensten Staaten genöthigt, im Inter-esse ihrer selbst, der Erhaltung des Familienlebens und der heran-wachsenden Generation Verordnungen zum körperlichen und geistigen Schutzedieser Schwächsten der Schwachen zu treffen. Diesbezügliche Gesetzeund Verordnungen wurden in den meisten Kulturstaaten gegeben; sie sindals die ersten Anfänge der modernen Socialpoiitik aufzufassen. Ihnenfolgten, wenigstens in unserem Vaterlande, die Bestimmungen der Gewerbe-ordnung über die gesundheitliche Einrichtung und Anlage von Fabriken,über .Arbeitszeit und Arbeitsdauer. Leider sind diese Bestimmungen zuallgemein gehalten, dabei' zu leicht zu umgehen und wenig wirkungsvoll.
Die Scheidung der einzelnen Bevölkerungsklassen in Arbeitgeberund Arbeitnehmer blieb nicht auf die Industrie allein beschränkt, son-dern ergriff immer weitere Kreise. Auf jedem Gebiete, in dem Bau-gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft, kurz in fast allen Zweigen