34 C. Thiem,
Ich glaube, diese Klagen sind selbst etwas übertrieben und insofernzwecklos, als dieselben nicht ganz abzustellen sind.
Die eigentliche Simulation ist, darüber herrscht unter erfahrenenAerzten Einigkeit, überaus selten, ebenso selten, wie die Uebertreibungs-sucht häufig ist.
Das ist eine allgemeine menschliche Schwäche, die keineswegs demArbeiter allein anhaftet. Mir sind wenigstens die Arbeiter in dieser Be-ziehung weit lieber als die viel zäheren, raffinirten Mitglieder derbesseren Stände, welche sich in Privatunfallversicherungen befinden.Niemand, weder der arme Arbeiter, noch der vermögende Kaufmann,will der Berufsgenossenschaft oder der Versicherungsgesellschaft et-was von den Leistungen erlassen, die ihm nach seiner Meinung ge-bühren.
Die meisten Versicherten suchen vielmehr ihre Versicherungsgesell-schaft zu möglichst hohen Leistungen heranzuziehen und dieser ihreLeiden möglichst lebhaft und übertrieben zu schildern.
Auswüchsen in dieser Beziehung, die ja leider nicht geleugnet wer-den können, ist nur dauernd wirksam zu begegnen durch die peinlichsteGerechtigkeit und das wohl erwogene gleichartige Urtheil, vor allen derärztlichen, dann aber auch der in den Berufsgenossenschaftsvorständengegebenen technischen Sachverständigen und der Unfallgerichte. Meinerin meinem Handbuch der Unfallerkrankungen des Näheren ausgeführtenAnsicht nach liegt der Schwerpunkt in dem gleichmässigen streng sach-lichen und gerechten Urtheil der zur Begutachtung der Unfallverletztenberufenen Aerzte, denen daher das Studium der Unfallerkrankungen ein-dringlichst ans Herz gelegt werden muss.
Das dritte, nicht nur vermeintliche, sondern wirkliche,meiner Ansicht, nach sogar einzige wirkliche Uebel an un-serer Unfallgesetzgebung ist die 13 wöchentliche Carenzzeit.
In den ersten Entwürfen war nur eine vierwöchentliche vorgesehenund Oesterreich. z. B. hat auch nur diese Oarenzfrist.
Dass eine Carenzzeit bei Unfallversicherten, welche sich in keinerKrankenkasse befinden, etwas Unbegreifliches ist, dürfte wohl Niemandbestreiten. Eine Privatunfall-Versicherungsgesellschaft, die erst nach13 Wochen dem Versicherten Schadenersatz leisten wollte, würdewohl überhaupt keinen Zuspruch haben, sondern sich nur dem Fluchder Lächerlichkeit aussetzen.
Und elf Millionen der Unfallversicherten sind dem Krankenversiche-rungszwange nicht unterworfen. Wenn nun wirklich auch noch ein Theildieser elf Millionen sich in Gemeinde-Krankenversicherungen befindetoder gleichwerthige — wie wir gesehen haben geringere als von dengewerblichen Krankenkassen geleistete — Unterstützungen von den Ge-meinden selbst erhält (ländliche Arbeiter), so bleibt doch ein grosserTheil Unfall versicherter, besonders die kleinen ländlichen Besitzer,übrig, um die sich in den ersten 13 Wochen Niemand be-kümmert.