Speciello Krankenversorgung für Arbeiter in Betriebsunfällen. 19
religiösen Charakter und damit auch ihre wohlhabenden Mitglieder,die doch schliesslich weniger zu eigenem Nutz als vielmehr zu Gottesund ihres Schutzheiligen Ehre ihr Schcrflein beigetragen hatten. Ausden religiösen Gilden wurde also eine Vereinigung ärmerer Leute(Arbeiter) . zur gegenseitigen Unterstützung in Fällen jeg-licher Noth, namentlich in den durch Krankheit und Unfallherbeigeführten.
Es entstanden die ersten freien Hilfskassen, die friendly societiesund die verschiedenen Clubs.
Wenn also England der Ruhm gebührt, in der Arbeiterversicherungvorangegangen zu sein, so kann man auf der anderen Seite mit Gum-p recht sagen, das England über die beschriebene Form der Arbeiter-versicherung' noch heute nicht hinausgekommen ist.
AYie sich die freien Hilfskassen in allen Staaten weiter entwickeltund allmälig das Interesse der Regierungen erweckt und so auch inDeutschland ein besonderes Hilfskassengesctz hervorgerufen haben, kannhier um so eher eben nur gestreift werden, als College Mugdan denGegenstand schon im Capitel über Krankenfürsorge in Krankheitsfällenberücksichtigt und dort auch ausgeführt hat, wie in Deutschland aus demInnungskrankenkassenwesen heraus die Entwicklung der Krankenversiche-rung vor sich gegangen ist und auch hier zum Entstehen freier Hilfs-kassen und zu deren staatlicher Controle und Beeinflussung geführt hat.
Bei allen diesen Einrichtungen handelt es sich aber immer wieder mehrum die Fürsorge für die Kassenmitglieder bei vorübergehender Erkrankung.
Nur wenige Innungen unterstützten ihre Mitglieder auch bei dauern-der, irgendwie, so auch durch Unfälle herbeigeführter Erwerbsunfähig-keit, z. B. die Halloren und Kalandsbrüderschaften (Bd. L, S. 35).
A^ollständig ausgesprochen war diese allseitige Fürsorge bei denKnappschaftsvereinen. Die für die Unfallverletzten vorgesehenenBestimmungen gehen hervor aus der Institution Friedrichs des Grossenvom 16. Mai 1767 „zur Errichtung und Führung der Knappschaftskassefür die Bergleute in dem Herzogthum Cleve, Fürstenthum Meurs undGrafschaft Mark" nach der (Absatz II) „diejenige Ausgabe continue aus-zuzahlen sein möchte, so den wegen Alters oder wegen ständigerGebrechen unvermögenden Bergleuten", und später sind ausser Krank-heiten „Unglücke der Bergleute", also Betriebsunfälle, direct erwähnt.
Aus der genannten Instruction erfahren wir auch, woher die Mittelzur Bestreitung der Ausgaben kamen.
Erstens hatte jeder Bergarbeiter bei Uebernahme der Arbeit „zehnStüber" Inscriptions-Gelder zur Knappschaftskasse zu erlegen, dannwurde ihm „von jedem Reichsthaler Arbeitslohn ein Stüber einbehalten."
Von den Bergwerken selbst, also von den Arbeitsgebern, gelangtenzur Einnahme in die Kasse „bey Metallischen und Mineralischen, dieAusbeute zweyer Kuxsen, von den Kohlenbergwerken aber von jedemHäuer in den gangbaren Schächten ein Fass Kohle."
Während also bei Bergarbeitern durch diese staatlich beaufsichtigte
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