Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
736
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736 G. Meyer, Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens.

in Beziehung steht und auch vielfach mit Recht zu setzen gesucht wirdeine zum Theil humanitäre Angelegenheit ist.

Ich habe ferner beschrieben, wie die grossen Fortschritte der Medianam Ende des 19. Jahrhunderts an dem grossen Aufschwung des Rettungs-wesens in hervorragender Weise betheiligt sind, wie auch Pauli-Posenüberzeugend auf dem Deutschen Samaritertag in Breslau 1900 dargethan.Und aus allen genannten Gründen muss die Leitung des gesammten Rettungs-wesens in den Händen der Vertreter der wissenschaftlichen Medicin, derAerzte, ruhen. Dass diese bei ihrem Werke die Hülfe von Nichtärztennicht entbehren können, z. B. für die geschäftliche Verwaltung, istselbstverständlich. Aber nur da kann zum Besten der Allgemeinheitund aller betheiligten Kreise ein Rettungswesen zweckmässig funetionirenwo an seiner Spitze die Aerzte stehen und sich in ihrer Gesammthcitan der hohen Aufgabe betheiligen, welche denBeginn der Kranken-pflege" bei den Hülfesuchenden darstellt.