Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
735
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 735

ohne jede Beschränkung aufnimmt, ist eine Ambulance - Stationverbunden.

St. Paul Minn. sieheKrankentransportwesen".

In Philadelphia sind die Polizisten in der ersten Hülfe aus-gebildet, ferner auch dafür, Betrunkene von plötzlich Erkrankten zuunterscheiden (leider ist nicht angegeben, wie dies geschieht). Ereignetsich ein Unfall, so wird durch irgend einen Fernsprecher, welche überallauf der Strasse in Kästen angebracht sind, eine Meldung dem nächstenHospital übermittelt, welche alle auf Kosten der Stadt mit Rettungs-wagen ausgestattet sind. Die Ausführung des Auftrages geht schnellvon statten.

Auf der Pennsylvania Eisenbahn ist eine Abtheilung von 300Unfallärzten vorhanden und zwar fast in jeder Stadt der Linien, fernersind 47 Bahnärzte nach einer besonderen Prüfung angestellt. Ihr Dienstbesteht in der Beaufsichtigung des freiwilligen Hülfsdienstes. Sie sindausgerüstet mit Verbandbeuteln mit den erforderlichen Verbandmitteln.10 062 Unfallverletzte wurden im Jahre 1896 behandelt. Jede Loco-motive ist mit einem kleinen Kasten ausgerüstet, weicher Yerbandmittel,Aderpresse etc. enthält. Auf jeder Station sind Tragen, ferner werdenBetten in allen Krankenhäusern auf den Strecken bereit gehalten. Vonjedem Punkte der Gesammtstrecke von 9000 Meilen ist ein Hospitalin zwei Stunden zu erreichen.

Pittsburgh Penn, sieheKrankentransportwesen".

Wie aus meinen Schilderungen hervorgeht, ist das Rettungswesen eineigenes Fach der wissenschaftlichen Heilkunde. Wenn ich auf die Organi-sation desselben hier näher eingegangen bin, so ist dies geschehen, weilgewöhnlich diese Dinge nicht sehr bekannt sind, und weil augenblicklichgerade in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, Veränderungenauf diesem Gebiete vor sich gehen, welche eine genauere Beschreibungder Einrichtungen in den einzelnen Städten und Ländern wünschenswertherscheinen Hessen.

Man hat behauptet, dass das Rettungswesen kein wissenschaftlieh-medicinisches Fach sei, sondern ebenso wie u. A. die Kriegskrankenpflegezu den humanitären Dingen gehöre,eine sociale Maassnahme der Gesell-schaft, der Allgemeinheit" darstelle. Und doch kann schon die eben genannteEinrichtung des Rettungswesens nur nach Grundsätzen erfolgen, welchedurch die Forschungen der wissenschaftlichen Heilkunde festgelegt sind,wie dies aus meinen Darlegungen deutlich hervorgeht. Das Rettungs-wesen selbst ist ferner nur nach wissenschaftlich feststehenden Regelnder Medicin auszuführen, wenngleich seine Organisation, gleichwie dieder Kriegskrankenpflege, zu welcher das Rettungswesen organisatorisch