732 G. Meyer,
die Verletzten zur Versorgung in die Polizeiwache oder ins Stadtgefäng-niss, falls ein solches vorhanden.
Bei Eisenhahnunfällen stehen den beamteten Aerzten jedes Distriktesbesondere Wagen zur Verfügung, welche mit allen erforderlichen Rettungs-mitteln ausgestattet, an jeden Zug angehängt werden können. Derbeamtete Arzt hat die Pflicht, bei einem Unglücksfalle sich an dieUnfallstelle zu begeben. In jedem Passagierzuge ist ein Verbandkorb.Die meisten Beamten sind in der ersten Hülfe unterrichtet.
9. Malta.
In La Vallette sind gleichfalls die Polizisten in der ersten Hülfeausgebildet, welche sie zu leisten haben, bis der sogleich herbeigerufenePolizeiarzt zur Stelle ist. Diese Hülfe ist auch in kleineren Städtenschnell zu erreichen, da die Polizeistationen telephonisch verbunden sind.Auf der Eisenbahn, deren Länge nur 10 Kilometer beträgt, werden Ver-unglückte auf der nächsten Station der Polizeibehörde übergeben. Aucheine Gesellschaft von Damen geniesst Unterricht in der ersten Hülfe.
10. Mexico.
Verunglückte werden nach der Polizeiwache oder in das allgemeineKrankenhaus in Mexico gebracht. Ersteren sind die erforderlichenärztlichen Kräfte beigeordnet. Aehnlich liegen die Verhätnisse in Gua-najuato. Verunglückte werden mit Tragbahren in das Hospital be-fördert, oder, wenn sie im Stande sind zu gehen, so kommen sie erstnach der Polizei, und werden dann in das Hospital übergeführt. DieHerbeischaffung der Tragbahren geschieht durch Weitergeben der be-treffenden Mittheilung an die Polizeiwache.
In den Bergwerken wird die erste Hülfe bei Verunglückten von denBergleuten und Beamten geleistet, wofür auch meistens die erforderlichenVerband- und Arzneimittel vorhanden sind.
Sehr eigenartig ist das Rettungs- und Krankentransportwesen in
11. Niederländisch Indien
eingerichtet. Alle Unterbeamten und Missionäre erhalten einmal im Jahrekostenfrei Medicamente mit Gebrauchsanweisung und Verbandmittel. Vonder Regierung werden volksthümlich geschriebene Bücher (auch in ma-laischer Sprache) unter der Bevölkerung des Archipels verbreitet, inwelchen die erste Hülfe bei Unglücksfällen (Cholera und Pest) be-schrieben ist. Tragbahren aus Bambus weiss jeder Eingeborene zu ver-fertigen, so dass besondere Maassregeln hierfür nicht erlassen sind. AufGrund des Eisenbahnreglements sind in West-Java auf 4, in Ost-Javaauf 2 Stationen Hülfswagen, geschlossene Güterwagen, eingestellt. Jederdieser enthält technische Hülfsmittel für Aufhebung von Verkehrs-hemmungen bei Entgleisungen, und Krankentragen, sowie die Verband-packete nach Gory und de Mooij. Ferner sind in den Zügen und auf