Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 731
welche von der Centralstelle in Lcnidon aus ressortiren. In gleicherWeise wie in London werden Polizei-, Feuerwehr- und Eisenbahnbeamteetc. als Samariter ausgebildet. Ferner sind an verschiedenen Stellen,besonders auf Eisenbahnen, Bergwerken etc. Verbandkästen, Tragbahrenuntergebracht, welche von der Hauptstelle in London aus geliefertwerden. Die Organisation ist ähnlich der der Royal Humane Society.Das Centrum der letzteren Gesellschaft in Australien allein, welches1874 begründet wurde, hatte bis Ende des Jahres 1899 1840 Lebens-rettungen zu verzeichnen. Die Einrichtungen einzelner Englischen Co-lonien werden im Folgenden noch besonders erwähnt.
7. Japan.
Bei grossen Unglücksfällen (Erdbeben etc.) werden öffentliche Ge-bäude oder ähnliche Räume in der Nähe zum zeitweiligen Aufent-halt hergerichtet. Die Verunglückten erhalten Speise, Kleidung, Ver-letzte auch ärztliche Behandlung. Ist die Wohnung zerstört, so empfängtder Verunglückte Geld für diese und für Anschaffung neuer Ge-räthschaften. Dieses Rettungswesen untersteht dem Oberhaupt einesLandesdistriktes (Fu und Ken chiji), das gesammte Rettungswesen demMinister des Innern und Finanzminister. Das Geld für das Rettungs-wesen wird nach dem Gesetz durch Steuern aufgebracht. Es muss fürjeden Bezirk mindestens 50000 Yen (100000 Mk.) betragen. Die Summemuss 20mal so gross sein, als die Durchschnittszahl des Gebrauchs von10 einzelnen Jahren beträgt. In einzelnen Bezirken sind 260000 Yenaufzubringen. Ausserdem bezahlt die Regierung jährlich 60000 Mk.Beihülfe für von Unglücksfällen in den Bezirken Betroffene. Wenn ineinem Bezirke die zur Unterstützung ausgezahlte Summe B / 100 desCapitals überschreitet, so tritt die Regierung mit 1 / 3 der ausgezahltenSumme ein. Es bestehen auch einzelne kleinere private Gesellschaftenfür Rettun gsw es en.
Erkrankt ein Reisender plötzlich unterwegs, so sorgen die Behördeneine Zeit lang für ihn, bis ein Verwandter oder Vormund die Sorgeübernimmt. Sind solche nicht vorhanden oder nicht auffindbar, so wirdes dem Bezirke des Kranken gemeldet. Findet ein Polizist einen solchenKranken, so kann er ihm Hülfe angedeihen lassen. Die Schutzleutesind als Samariter ausgebildet.
8. Kapland.
Die Sicherheitsbeamten haben bei ihrem Dienstantritt einen drei-monatlichen Cursus in der ersten Hülfe durchzumachen. Verunglücktewerden in Kapstadt zum Casualty Ward (Rettungswache) im „Policeand Casualty Hospital", wenn erforderlich unter Benutzung eines Kranken-wagens, geschafft. Dieses hatte in den Jahren 1892—98 eine Zunahmeder Zahl der Patienten von 1023 auf 3950, unter welchen solche mitUnfällen besonders vom Jahre 1897 zu 1898 eine erhebliche Zunahmezeigten und zwar von 1392 auf 1620. In kleineren Plätzen bringt man