Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 733
einer grossen Zahl von Stationen, sowohl auf den Hauptlinien der Staats-bahnen als den Secundär- und Privatbahnen, die genannten Hülfsmittelvorgesehen.
Im Ombilien-Kohlen-Distrikt befinden sich in der Nähe derbeiden Minenausgänge je ein Hospital mit je einem „Doctor Gawa", ein-geborenem Arzt. Nach Meldung eines Unfalles begeben sich diese miterforderlichem Verbandmaterial und einigen Gehülfen an die Unfallstelle.Verunglückte sind hier leicht zu erreichen, da nur Tunnels und keinesenkrechten Schächte vorkommen. Nach Anlegung des ersten Verbandeswird der Verunglückte nach dem Hospital überführt und dort weiter vondem genannten oder einem Europäischen Arzte, welcher inzwischen durchFernsprecher verständigt wurde, weiter behandelt.
Bei Transporten von Kranken auf weitere Entfernungen werdenKrankenwagen benutzt. Auch bei Erkrankung oder Unfall der übrigenBevölkerung leisten die erwähnten Docters erste Hülfe. In den Haupt-stationen der Eisenbahnstrecken sind Verbandmaterial und Tragen vor-räthig, gleichfalls auf den Haltestellen. Die Stations- und Zugbeamtensind in der ersten Hülfe ausgebildet.
12. Oranje-Freistaat.
Für Hülfe bei Unfällen auf Eisenbahnen sind die Bahnärzte vorhanden,deren jeder eine eigene Strecke zu versorgen hat. Die Diamantgrubenin Jagerfontein etc. haben ihre eigenen Grubenärzte und tragen zumUnterhalt des Hospitales bei, welches sich in der angrenzenden Stadtbefindet. Ist keine Stadt in der Nähe, so erhalten sie ein eigenes kleinesHospital.
13. Transvaal.
In Johannesburg leistet ausser der St. John's Ambulance Asso-ciation die städtische Feuerwehr bei Unglücksfällen erste Hülfe, derenMitglieder von jener Gesellschaft Unterricht erhalten.
In den zahlreichen Gruben Transvaals ist das Rettungswesen guteingerichtet. Durch eine Regierungsverordnung ist vorgeschrieben, dassauf jeder Grube die nöthigen Hülfs- und Transportmittel, insbesondereTragen, Verbandmittel, elastische Schläuche etc. vorhanden sein müssen.Die vorschriftsmassige Zahl dieser Gegenstände soll sich nach der Zahlder auf den Gruben beschäftigten Arbeiter richten.
14. Uruguay.
Die Polizeicommissariatc und Krankenhäuser besitzen Krankentragenin Montevideo. Die Polizeibeamten haben erste Hülfe bei Unfällen zuleisten. Ausdrücklich ist in ihrer Dienstanweisung angeführt, dass siedie Ansammlung von Menschen bei den Verunglückten zu verhindernhaben, „welche die dem Erkrankten nothwendige Luft verschlechtern."