Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
729
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Fürsorge auf dem Gebiete des Reltungswesens. 729

ein Schaden eingetreten, der durch rechtzeitige Hülfe hätte abgewendetwerden können, so ist er nach den Bestimmungen des Strafgesetzesverantwortlich." Ferner bestimmt Art. 4. des Reglements für Kreis- undBezirkskrankenhäuser, wie für das allgemeine Krankenhaus, dass inAusnahmefällen, wenn Jemand sich in Lebensgefahr befindet, und ausHumanitätsrücksichten Hülfe erforderlich ist, der Betreffende ohne Papiereaufgenommen werden muss (eine sehr schätzenswerthe Bestimmung!). Lnder Hauptstadt besteht noch die besondere Verfügung, dass die Gemeinde-ärzte (acht an der Zahl), welche zugleich Armen- und Polizeiärzte sind,Jedem ohne Unterschied die erste ärztliche Hülfe überhaupt zu leistenhaben. Jeder durch Biss eines tollen Hundes Verletzte wird laut Gesetzin das Pasteur'sche Institut nach Budapest gesendet. Die Hin- undRückfahrt von Belgrad und die Kurkosen im Institut bezahlt für Un-bemittelte der Staat uus dem nationalen Sanitätsfonds. Den Transportnach Belgrad und zurück bezahlt die Gemeinde, welcher der Krankeangehört.

Für Eisenbahnunfälle sind besondere Anweisungen ausgegeben.

p) Spanien.

In zahlreichen Städten sindCasas de Socorro" vorhanden, derenAufgabe, z. ß. in Madrid, es ist, nothwendige Hülfe für Jedermann,welcher von einem Unfälle sowohl auf der Strasse als auch in denHäusern betroffen ist, in Fällen dringender Gefahr bereit zu stellen,ferner in ihren Anstalten diejenigen Kranken oder Verletzten zu be-handeln, welche nicht in ihre eigene Behausung oder ein Hospital über-geführt werden können, ferner Impfungen zu vollziehen. Die Casasde Socorro dienen gleichfalls zur Aufbewahrung von Gegenständen undsonstigen Dingen für die Behandlung von Armen. Die Stadt wird fürdiese Wohlfahrtsbestrebungen in so viel Districte eingetheilt, als Hülfs-anstalten bestehen. Es liegt diesen gleichfalls die Armenkrankenpflegeob. Die Hülfsleistung der Anstalten ist für Unbemittelte unentgeltlich,andere Personen haben zu zahlen. Gleiche Bedingungen gelten für dieAufnahme in eine Anstalt. Jede Wache besitzt einen Verbandkastenmit allen erforderlichen Gerätschaften zum Beistand bei Krankenund Verletzten. In jeder Anstalt ist ein ständiger Wachthabender, einDienstarzt und Stellvertreter mit einem Practicanten. An der Spitze derAnstalt steht ein Vorsteher.

Sehr ähnlich lauten die Bestimmungen für die Gasas de Socorro inSevilla. Hier sind in jeder Anstalt zwei Diensthabende und ein Hülfs-arzt vorhanden.

Für die Hülfe der Feuerwehren bei Brandunglücksfällen sind gleich-falls erforderliche Vorkehrungen getroffen. Ferner ist das Rettungsweseeufür Unfälle in Bergwerken und auf Eisenbahnen gut geordnet.