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stimmend. „Es wird von Aerzten und Sanitätsmännern ein permanenterBereitschaftsdienst gehalten", für welchen Zweck Transportwagen, Trag-bahren, Verband- und Arzneimittef vorgesehen sind.
Am 12. Januar 1895 wurde bei der I. freiwilligen Feuerwehr Badensdie Gründung einer Rettungsabtheilung beantragt. Den ersten Sanitäts-landauer erhielt die Abtheilung vom Grafen Wilczek zum Geschenk.Nach den Satzungen besteht die Rettungsgesellschaft „aus dem Leiterderselben, der nur ein graduirter Arzt sein kann, aus dem Abtheilungs-führer, aus den Sanitätsmännern". Der Rettungsabtheilung können nuractive Mitglieder der Feuerwehr beitreten, die Ausbildung der Mann-schaften im Rettungsdienst hat durch einen Arzt zu geschehen. DieThätigkeit der Abtheilung erstreckt sich auf Hülfe bei Unglücksfällen,welche sich an öffentlichen Orten ereignen, und auf den Krankentrans-port, mit Ausnahme von ansteckenden Kranken. Für die Transportesind die entstandenen Kosten zu ersetzen. Der Dienst wird bei Tag undNacht von zwei Mitgliedern ausgeübt. Im Jahre 1895 fanden 32 Hülfs-leistungen statt, ferner 43 Krankentransporte. 11 Unbemittelte wurdenkostenlos befördert. 1896 betrugen die Zahlen 45 bezw. 94 und 14,1897 36 bezw. 91, 1898 60 bezw. 91. Die Hülfe der Station wird unent-geltlich geleistet, Betrunkene werden abgewiesen.
Einen hervorragenden Antheil an der Organisation der ersten Hülfein Oesterreich haben die freiwilligen Feuerwehren, welche zu einemOesterreichischen Feuerwehr-Reichsverband vereinigt sind. Pflichtfeuer-wehren sind in keinem Kronlande ausser in Galizien vorhanden. Die Zahlder unentgeltlich Hülfe leistenden Feuerwehren beträgt in ganz Oester-reich 9849 Feuerwehren mit 441 925 Mann. Jede Feuerwehr hat dreiAbtheilungen, zwei eigentliche Feuerwehrzüge und einen Sanitätszug.Ausserdem erklärten sich alle Feuerwehren als Rettungsgesellschaften.Der Unterricht in der ersten Hülfe ist einheitlich organisirt. Für dasRothe Kreuz stellen die Feuerwehren für den Kriegsfall den örtlichenKrankentransport-Colonnendienst durch militärfreie Mannschaften.
Die „Rettungs-Abtheilung der freiwilligen Feuerwehr Brück a. M.bezweckt Hülfeleistung bei Unglücksfällen in Brück a. M. und Umgebungund Aufstellung einer freiwilligen Local-Transportcolonne im Kriegsfalle".Die Abtheilung übernimmt gewöhnlich keine Krankentransporte — beson-ders nicht von ansteckenden Kranken —, sondern nur in Ausnahme-fällen auf Anordnung des Kommandos in Uebereinstimmung mit demFeuerwehrarzt. Der Dienst wird von Mannschaften der Abtheilung ab-wechselnd versehen. Unglücksfälle werden in der Polizeiwachtstube,beim Feuerwehrcommando, beim Feuerwehrarzt oder bei den Mitgliedernder Abtheilung gemeldet. Die Mitglieder werden hierauf durch Botenverständigt und begeben sich schnell zum Rettungswagen. Es wird Hülfegeleistet, und der Verletzte ins Hospital oder in seine Wohnung geschafft.„Ist kein Arzt am Platze, so ist bei schwereren Verletzungen oder Krank-heiten für die ehethunlichste Herbeirufung eines Arztes zu sorgen."
Die Station der „freiwilligen Rettungsabtheilung des Brunn er Turn-