Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
719
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 719

zur freiwilligen Wasserwehr vereinigten 3 Rudersportvereine mit 163Ruderern, ferner auch die Privat - Krankentransport - Unternehmungenherangezogen werden.

Bei Massenunfällen werden ferner auf ein bestimmtes Losungswort,welches mit der Telephongesellschaft verabredet ist, alle diese Veran-staltungen, sowie die 322 als Ehrenmitglieder der Gesellschaft ange-hörenden Aerzte herangezogen. Es ist hierfür ein besonderer Plan aus-gearbeitet, nach welchem je nach dem Umfange des Unfalles dieeinzelnen Aerzte benachrichtigt werden.

Bei der Mobilisirung und im Kriege unterstützt die Gesellschaft dieMilitärsanitätspflege und hat bestimmte Normen betreffs. ihrer Heran-ziehung zu Hülfsleistungen bei Eisenbahnunglücksfällen aufgestellt, nach-dem sie ihre Wirksamheit für diesen Zweck auf 300 km und mehr aus-gedehnt hat.

Es möge hier bemerkt werden, dass bis zum Jahre 1894 derSanitätsdienst von dujourirenden Medicinern höherer Semester abgehaltenwurde, während seit dem 26. Juni 1894 der Dienst von Aerzten unterMitwirkung der Hospitanten ausgeübt wird. Ein Dujourdienst von Aerztenhat, wie dies bisweilen von Nichtkennern behauptet wird, nie in Wienstattgefunden.

Von anderen Rettungseinrichtungen in Wien ist das 1887 begründeteWiener freiwillige Rettungscorps zu nennen, welches einen organisirtenRettungsdienst nicht hergestellt hat.

Auch das Rothe Kreuz hat seit dem vorigen Jahre in Wien-Neustadteinen Rettungsdienst eingerichtet, dessen Thätigkeit sich aus einer Ver-öffentlichung in einer „Extra-Ausgabe des Amtsblattes der k. k. Bezirks-hauptmannschaft. Wiener Neustadt 1900. No. 25" ergiebt.

Ferner ist zu erwähnen, dass in den Inspectionszimmern aller Theaterein Rettungskasten und eine Krankentrage vorhanden sein müssen. Inden Badeanstalten ist ein Kasten mit zweckdienlichen Geräthcn, imstädtischen Bade während der Badezeit ein Arzt in Bereitschaft. Seit1883 hat jeder Bauleiter bei jedem Neu- und grösseren Umbau für dasVorhandensein von Verbandmaterial, Belebungs- und Krankentransport-mitteln zu sorgen. Der Erlass einer solchen Verordnung wäre auch inanderen Städten zu befürworten.

Seit 1897 ist eine eigene Samariterschule bei der Gesellschaft er-richtet.

Nach dem Beispiel der Wiener Rettungsgesellschaft und auch zumTheil direct auf ihre Anregung und mit ihrer Beihülfe wurden an ver-schiedenen Orten der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie Rettungsgesell-schaften errichtet, von welchen folgende zu nennen sind.

Am 14. Januar 1894 wurde inAbbazia eine „Freiwillige Rettungsgesell-schaft" begründet, welche bei Unglücksfällen, bei Feuers- und Wasser-gefahr in Thätigkeit treten soll. Die Satzungen sind mit denen von Wienmit den für den Ort notwendigen Abänderungen ziemlich überein-