Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
717
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 717

Am 1. Mai 1883 wurde die erste Sanitätsstation der GesellschaftFleischmarkt 1 eröffnet. Da sich die Thätigkeit der Gesellschaft sehrausdehnte, musste am 1. Mai 1885 in der Giselastrasse eine zweiteStation eingerichtet werden. Da auch hier die Räume bald nicht aus-reichten, wurde eine eigene grosse Station erbaut, in welche die Gesell-schaft am 13. August 1889 einzog, und in welcher sie bis 1887 verblieb.

Das Statut der Gesellschaft vom Jahre 1897 ist gegen das obenS. 596 abgedruckte vervollständigt und ergänzt worden. Es erscheintaber wichtig hervorzuheben, dass in den Hauptzügen noch heute die1883 herausgegebenen Satzungen in Gültigkeit sind, ein Beweis dafür,dass bereits damals Grundsätze bei der Gesellschaft vorhanden waren,welche noch jetzt aufrecht erhalten werden.

Seit dem 18. Juni 1897 hat die Gesellschaft ein neues Heim be-zogen. Dieses ist so eingerichtet, dass wie auch früher stets bespannteRettungswagen zur sofortigen Ausfahrt eines Arztes mit Sanitätsmännernund Verbandmaterial, sowie Kästen zur Behandlung von Vergifteten bereitstehen. Es sind mit dem Chefarzt und Leiter 14 Aerzte angestellt, vonwelchen stets 4 auf der Station im Dienste sind. Der Grundsatz derGesellschaft ist, bei allen Arten von Erkrankungen oder von Verletzungenausser- und innerhalb der Station, wo Gefahr im Verzug ist, denPatienten schnell transportfähig zu machen und weiterer ärztlicher Be-handlung zuzuführen.Die Sanitätsstation ist nur für die ersteHülfe bei plötzlichen Unglückfällen errichtet und eingerichtetworden. Ein Ambulatorium oder eine Poliklinik für Verletzte oderKranke darf dort unter keiner Bedingung vorausgesetzt oder ge-duldet werden." Ferner werden Simulanten abgewiesen, und auch Be-trunkene nur an- und aufgenommen, wenn sie frische Verletzungen habenoder sonst erkrankt sind. Der Hauptzweck der Wache ist, bei den indie Station Verbrachten, ferner bei Verunglückten auf den Strassen, inFabriken, öffentlichen Gebäuden, Eisenbahnen Hülfe zu leisten. Hülfebei Personen in deren Wohnungen wird nur ausnahmsweise, wenn Gefahrim Verzuge ist, gewährt. Die Ansuchenden sind stets an einen Arzt zuweisen, und ist ihnen hierzu behülflich zu sein. Die in den Krankenhäusernfreien Betten werden täglich zweimal der Station gemeldet und auf einerTafel aufgeschrieben. Vor der Ausfahrt hat sich der dienstthuende Arztzu unterrichten, wo Betten für den Fall verfügbar sind. Ferner werdenAnfragen seitens des Publikums nach solchen sofort beantwortet. DieHülfe der Gesellschaft erstreckt sich auf das Weichbild der Stadt, beigrösseren Unfällen und auf Wunsch der Behörden auch ausserhalb des-selben.

Werden mehrere Unfälle gleichzeitig gemeldet, und muss der letztediensthabende Arzt, also der Führer der Station, welcher die Ausfahrtder Aerzte sonst zu beaufsichtigen hat, sich zur Unfallstelle begeben,so hat er dem Chefarzt oder Secretair vor seiner Ausfahrt die Führungzu übergeben, welche die ausser Dienst befindlichen Aerzte einberufenund Bespannung weiterer Wagen veranlassen. Niemals darf die Station