Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
716
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7 16 G. Meyer.

ratlien sind; Sammlung und Bekanntmachung der erprobtesten und wirksamsten Mittelzur Rettung der in Lebensgefahr gekommenen Personen; Vorschlage zur Errichtungentsprechender Anstalten für die Zwecke des Vereins; Belohnung derjenigen Personenwelche in vorkommenden Fällen dem Vereine hilfreich beistehen. Auf die Verminde-rung der Gesundheitsschädlichkeit mancher Gewerbe und industriellen Unter-nehmungen, sowie auf Verminderung der Selbstmorde wird der Verein ebenfalls seinAugenmerk richten. Mit dem Einschreiten der behördlichen Personen und der ärzt-lichen Intervention, wo es sich um Rettung von Menschenleben handelt, hört dieWirksamkeit der Vereinsmitglieder auf.

§ 2. Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke sind:

a) periodische Versammlungen;

b) Ertheilung von Unterricht über zweckmässige Hülfeleistung bei Kettung vonMenschenleben;

c) Errichtung von Rettungsanstalten und Rettungsplätzen in Wien und in denVororten von Wien;

d) Gründung von Filialen in Niederösterreich, welche jedoch mit dem in Wienverbleibenden Hauptvereine in beständiger Wechselwirkung verbleiben.

§ 18. Das Präsidium wird dem Retter oder den Rettern von Menschenleben,wenn diese keine Vereinsmitglieder sind, Belohnungen ertheilen, und zwar nachMaassgabo der Verdienstlichkeit und der etwaigen Gefahr, welcher sich die rettendenPersonen exponirten. Diese Belohnungen sollen in silbernen und Bronzemedaillen,in schriftlichen Anerkennungen oder in Remunerationen bestehen. Die Medaillenwerden mit entsprechenden Emblemen und Inschriften ausgestattet und mit demNamen des Retters versehen. Auch Vereinsmitglieder können mit Rücksicht auf dieVerdienstlichkeit ihres Wirkens Belohnungen vom Verein erhalten, wenn sie solcheansprechen.

Der Verein hatte auch an den Flussläufen Rettungsboote und andereGeräthschaften zur Rettung Ertrunkener aufgestellt, stellte aber 1880seine Thätigkeit wieder ein. Das Vereinsvermögen wurde behördlicher-seits der Wiener freiwilligen Gesellschaft überwiesen.

Nach dem Sanitätsgesetz vom 30. April 1876 wird der öffentlicheRettungsdienst von den k. k. Sicherheitswachen und der freiwilligenRettungsgesellschaft besorgt. Von den Polizeiwachen wird in zahlreichenFällen Hülle geleistet, und zwar

1881 in 2531 Fällen 1884 in 2618 Fällen

1882 2345 1885 2736

1883 2917 1886 3052

18871890 in 11323 Fällen.

Diese Rettungsanstalten sind mit Verbandkästen, Tragbahren versehen.

Die Wiener freiwillige Rettungsgesellschaft wurde am 9. December

1881, einen Tag nach dem Ringtheaterbrande, vom Grafen Wilczek,

Baron v. Mundy und Graf Lamezan begründet. Die Geseilschaft hatte

bis zum 31. December 1901

Vorfallenheiten bei Tag und Nacht. . 107 583

Krankentransporte....... 75 891

Rufe durch die Polizeibehörde ... 38 309Rufe durch andere Behörden. ... 8351Rufe durch Private....... 53 339