Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 715
erste Hülfe geleistet. Die Ausbildung der Polizisten wird von derSt. John's Ambulance Association besorgt.
In den Colonien sind die bereits erwähnten Gesellschaften, d. h.die St. John's Ambulance Association und die Royal Humane Society,gleichfalls mit grossem Erfolge thätig.
g) Italien.
In Mailand und Turin sind Gesellschaften für die erste Behand-lung Verunglückter vorhanden. Die „Associazione per l'assistenza medicanegli infortuni del lavoro" hat in Mailand und Umgebung einen Rettungs-dienst für Verunglückte organisirt. Im Jahre 1897 errichtete dieseGesellschaft eine medicinische Anstalt mit einem ständigen ärztlichenRettungsdienst mit einander abwechselnden Aerzten. Diese leisten inder Rettungswache und der Wohnung des Kranken Hülfe. Die Leitunguntersteht einem Arzte. Für Kranke, welche sich auf der Station erholenmüssen, ist Raum vorgesehen, ferner sind Krankenbeförderungsmittelbereitgestellt. Mindestens sieben Aerzte, einschliesslich des Leiters,haben am Tage zweistündlichen Dujourdienst, Nachts in jeder Nacht jeein Arzt, ferner zwei Heilgehülfen. Es müssen zum mindesten fünfRäumlichkeiten für den Dienst vorhanden sein. Im September 1899 wurdeeine zweite Wache eingerichtet, und wurden dann besondere Vqrkehrungenfür den Rettungsdienst in der Umgebung Mailands getroffen. Die „In-fermeria d'urgenza e locale d'ambulanza" sind ganz vortrefflich aus-gerüstet, besonders auch mit Einrichtungen für die Behandlung derUnfallverletzten, welche durch das Gesetz vom 17. März 1898 in ähn-licher Weise wie in Deutschland geordnet ist.
Eine sehr ausgedehnte Thätigkeit entwickelt das Grüne Kreuz inLucca und auch in anderen Städten Italiens. Zu seiner Thätigkeitgehört auch der Transport Erkrankter, die erste Hülfe bei Verunglückten,Hülfe bei Epidemien und öffentlichen Nothständen. Nachtherbergen fürObdachlose und ein Ambulatorium sind vorhanden.
Ferner besorgt auch die „Misericordia"-Gesellschaft der barmherzigenBrüder, welche religiöse Zwecke verfolgt, einen Theil der Hülfe, indemdie Brüder bei Unglücksfällen die Kranken pflegen oder sie mit Tragenins Krankenhaus überführen.
h) 0esterreich-Ungarn.
In einer grossen Zahl von Städten sind freiwillige Rettungsgesell-schaften nach dem Muster der Wiener Gesellschaft errichtet worden.
In Wien bestanden 1803 die bereits vorher (S. 558) erwähntenRettungsanstalten. Im Jahre 1868 wurde, der erste Wiener Lebens-rettungsverein gegründet, welcher folgende Satzungen hatte.
§ 1. Der Zweck des Vereines ist die Rettung der plötzlich und augenscheinlichin Lebensgefahr gerathenen Menschen, also Wiederbelebung der scheintodten oderdurch irgend einen Anlass in bewusstlosen Zustand verfallenen Personen; Beistand-leistung für diejenigen, welche durch einen Unglücksfall in einen hilflosen Zustand ge-