Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
705
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 705

erregte in der hiesigen Aerzteschaft die Besorgniss, es könnten sich hierdie in Berlin eingetretenen unliebsamen Vorgänge wiederholen, die denGeheimrath von Bergmann veranlassten, die Berliner Rettungsgescll-schaft zu begründen." Am 15. October wurde im Gebäude der Haupt-feuerwache ein ärztlicher Dujourdienst eingerichtet, für welchen einebesondereDienstanweisung für die wachthabenden Aerzte auf den Sani-tätswaohen" besteht, welche vollkommen der Dienstinstruction des Aerzte-vereins der Berliner Rettungsgesellseilschaft gleicht. Die Leitung derRettungsgesellschaft untersteht einem Ausschuss, während der Verein derAerzte die Versorgung des ärztlichen Wachtdienstes übernommen hat.3 Aerzte als Obmänner haben die technische Beaufsichtigung des ge-sammten Wachtdienstes zu führen. Etwa 40 Aerzte betheiligen sich amRettungsdienst, welcher am Tage in der Regel zweistündlich wechselt.Während der Zeit von 35 Nachmittags ist stündlicher Arztwechsel.Während der Nachtzeit wird der Arzt nicht abgelöst. Im ersten Jahrewurden 1713 Fälle behandelt, dabei 270 innere und 20 geburtshülfliche,150 Patienten wurde in ihren Wohnungen erste Hülfe geleistet. JederArzt, welcher sich am Wachtdienst betheiligen will, wird aufgenommen.Mit der Sanitätswache ist ein Nachweis für Krankenpflegepersonal ver-bunden.

t) Stuttgart.

Die Polizeimannschaften erhalten Instruction in der ersten Hülfe.

Auf jeder Polizeistation ist ein Verbandkasten vorhanden, sodassjeder mit Taschenbesteck ausgerüstete Arzt ihn benützen kann. DerSanitätswagen der Feuerwehr fährt mit der Schnelligkeit der Feuerwehrzum Unfallsort. Die günstige Lage der Krankenhäuser in der Stadt er-übrigt eine Einrichtung weiterer Stationen für erste Hülfe. Bei grösserenVeranstaltungen, wie Schützen-, Volksfesten tritt die freiwillige Sanitäts-oolonne vom Rothen Kreuz in Thätigkeit.

Ausserdem bestehen noch in verschiedenen Städten des DeutschenReiches Einrichtungen, welche, wie die geschilderten, von verschiedenenKörperschaften und Behörden begründet sind. Ich habe dieselben intabellarischer Form bereits im Auftrage des Vorstandes des DeutschenSamariterbundes 1897 bezw. 1900 zusammengestellt.

2. Ausserdeutsche Europäische Staaten.

Es sollen von diesen nur diejenigen erwähnt werden, in weichensich hervorragende Einrichtungen für das Rettungswesen finden, da dieVerhältnisse in den anderen Ländern zum Theil aus der Schilderungim ArtikelKrankentransportwesen" zu ersehen sind.

a) Belgien.

Das Rothe Kreuz hat in Friedenszeiten die Aufgabe, für denKriegsfall ärztliches und Pflegepersonal heranzubilden, sowie Materialbereit zu halten und bei grossen Katastrophen helfend einzugreifen.

Handbuch der Krankenversorgung u. Krankenpflege. IL Bd. 4.5