700 G. Meyer,
durch die centralisirten Bestrebungen auf diesem Gebiete unter ärztlicherLeitung Gutes geschaffen und eine Waffe gegen die Kurpfuscherei gebildetwird, zeigen die selbst in kleineren Ortschaften bestehenden Samariter-vereine, als deren Beispiel nur das der Stadt
1) Chemnitz
gewählt werden soll. Aus seinen Satzungen interessiren besonders fol-gende Paragraphen:
§ 2. Der Samariter-Verein zu Chemnitz bezweckt, die Kenntniss der erstenHülfe bei Unglücksfällen und plötzlichen schweren Erkrankungen, sowie die Grund-begriffe der Krankenpflege unter Laien zu verbreiten und die Ausübung jener erstenHülfe zu fördern.
§ 5. Von der Mitgliedschaft sind unbedingt ausgeschlossen:
a) Personen und Vereine, die die Kurpfuscherei und andre unlautre Zweckeoffen oder versteckt befördern.
b) Gesellschaften oder Personen, die, ohne approbirte Aerzte zu sein, sieh mitder Bethätigung der ersten Hülfe gewerbsmässig befassen.
Der Rath der Stadt Chemnitz hat mit dem Samariterverein ein Ab-kommen getroffen, wonach der letztere Verein die Verpflichtung über-nommen, möglichst für jede Polizeiwache die in der Nähe wohnendenSamariter und Samariterinnen namhaft zu machen, welche im Falle einesUnfalles sich zur Verfügung stellen. Ferner haben sich für den Tagund die Nacht 48, bezw. 45 Aerzte, für die verschiedenen Stunden einemovent. an sie ergehenden Rufe zur Hülfsleistung unverzüglich Folge zu leistenbereit erklärt. Die freiwilligen Mannschaften tragen im Dienst einen' be-stimmten Anzug. Der gesammte Dienst der Aerzte und sonstigen Mann-schaften und Beamten ist durch sorgsam ausgearbeitete Dienstordnungengeregelt. Der Verein erhält seit 1897 eine städtische jährliche Beihülfevon 1000 Mk.
In den meisten anderen Städten des Königreichs Sachsen sind Sama-ritervereine vorhanden, welche in Gemeinschaft mit den Aerzten dasRettungswesen unter ärztlicher Leitung besorgen und jede Kurpfuschereistreng ausschliessen.
p) Lübeck.
Rettungswachen sind hier nicht vorhanden. In den drei Kranken-häusern der Stadt kann schnell chirurgische Hülfe geleistet werden. DiePolizeiwachen haben ausser Räderbahren Verbandkästen. An 42 Stellensind an den Wasserläufen Rettungsgeräthe angebracht: 33 Rettungsbälle,48 Rettungshaken und 24 Eisleitern.
qj München.
Am 13. Juni 1894 wurde in München die Münchener freiwilligeRettungsgesellschaft begründet, welche sich die Aufgabe stellt:
§ 1. ,,a) dem Kranken- und Verwundetentransport zu einer angemessenen Ge-staltung zu verhelfen;