696 G. Meyer,
fache, nicht an ein Hospital sich anlehnende Rettungsstation handelt. Eine Zwischen-station zwischen der Unfallstätte und dem Hospitale wirkt, wie v. Bergmann richtighervorhebt, für die meisten dieser Fälle eher schädlich als nützlich. Es kommt hierbesonders darauf an, möglichst rasch, möglichst prompt und sachgemäss den Krankenzu verbinden, ohne dass etwas an der Wunde geschieht, ihn möglichst sanft zu ver-laden und ins nächste Hospital zu transportiren.
Der Vorzug einer an das Hospital angelehnten Rettungswache liegt darindass in derselben stets ein du jour habender Arzt vorhanden ist, dass dem Verletztennicht nur die erste, sondern event. auch die dauernde Hülfe gewährt wird, dass demArzte geschultes Wartepersonal zur Verfügung steht, dass ein zweimaliger Verbandüberflüssig wird, dass event. auch eine grössere Operation, wenn es noth thut, direktausgeführt w r erden kann etc."
Diese Worte des Vorsitzenden der Kölner Rettungsgesellschaft sindvon hohem Interesse, da sie sich vollkommen mit den Ansichten decken,welche in Berlin bei Begründung der Rettungsgesellschaft massgebend waren.
Die drei Feuerwachen, von welchen aus die Krankenbeförderunggeschieht, sind mit allen Hospitalern telephonisch verbunden, so dassdurch Anruf einer dieser Stellen jederzeit ein Wagen an die gewünschteStelle entsendet werden kann. Bei Nacht stehen die Rettungswachenund Polizeicommissariate (30 Stellen) für den Anruf zur Verfügung. Umauch noch die anderen Einrichtungen der in Berlin vorhandenen Centraleeinzuführen, ist die Errichtung einer eigenen Centrale ins Auge gefasst,und diese auch inzwischen hergestellt worden. Ausserdem hat dieGesellschaft die Aufgabe übernommen, Colonnen und Pflegerinnen fürdas Rothe Kreuz in den vorhandenen Hospitälern auszubilden. Vorträgeüber Volkshygiene und allgemeine Samaritercurse für die Mannschaftender Feuerwehr, Polizeibeamte, Damen und Angehörige verschiedenerFabrikbetriebe wurden gehalten. Im Jahre 1899 wurden zeitweiligeWachen für verschiedene Gelegenheiten errichtet. Es sind 13 ständigeüber das Weichbild der Stadt vertheilte Rettungswachen in Aussicht ge-nommen, die in unmittelbarer Verbindung mit den Krankenhäusern stehen.1166 Krankentransporte wurden vom 19. August 1899 bis 31. März 1900ausgeführt".
n) Königsberg.
Der Rettungsdienst wird zum Theil von der städtischen Feuerwehrbesorgt. Der betreffende Unfallwagen wird durch besondere „Unfall-melder", automatische Melder oder durch in die Feuermelder eingebauteFernsprecher, herbeigeholt. Die Polizei- und Feuermannschaften sindzum Theil als Samariter ausgebildet. Auf den Polizeiwachen sind Ver-bandkästen, und an einigen Stellen der Stadt und Umgebung Kranken-tragen eingestellt. Für Massenunfälle ist auf der Hauptfeuerwache einständig bespannter Mannschaftswagen, welcher mit 8 ausgebildeten Mann-schaften ausfährt, mit mehreren Tragen und Rettungswerkzeugen in Bereit-schaft. Die Benutzung des Unfallwagens wird von der Stadt unentgeltlichgewährt. Augenblicklich werden Versuche mit neuen elektrischen Unfall-meldern, welche gleichzeitig als Feuermelder benutzt werden können.