690 G. Meyer,
In säimmlichen elektrischen Strassenbahn- und Postwagen hat derVerein Verbandkästen eingesetzt. Der Verein erhielt von der Stadt-verwaltung eine jährliche Unterstützung von 1000 Mk.
Da in den Rettungswachen beider Körperschaften sich das ße-diirfniss für Einrichtung eines ärztlichen Dienstes fühlbar machte, undes im allgemeinen Interesse dringend erforderlich erschien, die zwischenbeiden Vereinigungen bestehenden Verschiedenheiten auszugleichen, wurdezunächst im Anschluss an den ärztlichen Verein zu Frankfurt ein „Aerzte-verband für das freiwillige Rettungswesen" gebildet zu dem Zwecke:
,,1. Organisation eines ständigen Nachweises ärztlicher Hülfe für plötzliche Er-krankungen und Verletzungen,
2. Organisation eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes für besondere Gelegen-heiten und Massenunfälle,
3. Organisation und Ueberwachung der Ausbildung von Laien zur Ausübungder ersten Hülfeleistung".
Mitglied dieses Verbandes kann jeder in Frankfurt wohnende Arztwerden, indem jedem sich niederlassenden Arzte die Satzungen mitFormularen zur Unterschrift für den Wachtdienst übergeben werden. AmWachtdienst nehmen also alle sich bereit erklärenden Aerzte Theil.Die Mitglieder des Verbandes dürfen sich nur durch Vermitteiung desVerbandes den Gesellschaften, welche sich mit dem freiwilligen Rettungs-wesen befassen, zur Verfügung stellen.
Um eine einheitliche Regelung des freiwilligen Rettungswesens inder Stadt zu erzielen, wurde weiter ein Ausschuss eingesetzt, welchemangehören:
a) zwei Vertreter der Rettungsgesellschaft, von welchen einer einArzt sein muss,
b) zwei Vertreter des Samaritervereins, von welchen einer ein Arztsein muss,
c) zwei Vertreter des Aerzteverbandes,
d) zwei Vertreter der Krankenkassen,
e) ein Vertreter des Königlichen Polizeipräsidiums,
f) der Vorsitzende der städtischen Anstaltsdeputation,
g) der Stadtarzt.
Es sind also 5 Aerzte unter den 11 Vertretern. -Aus den von demAusschusse festgesetzten Bestimmungen ist zu erwähnen, dass von jetztab die erste Hülfe von den Rettungswachen in der Hauptfeuerwache undin der Feuerwache in der ßurgstrasse, wohin die Rettungswache desSamaritervereins in der Friedbergerstrasse verlegt wird, ferner von demstädtischen Krankenhause ausgeübt wird. Jeder Rettungswache wird einbestimmter Stadtbezirk für ihre Thätigkeit zugewiesen, ausserhalb dessensie nur in Ausnahmefällen eingreifen darf. Während die Rettungswachein der Hauptfeuerwache von der freiwilligen Rettungsgesellschaft unter-halten wird, welche das nicht ärztliche Wachtpersonal, die Fahrzeuge undgesammte Einrichtung stellt, unterhält in gleicher "Weise der Samaritervereindie Rettungswache in der zweiten Feuerwache. Fahrpersonal, Wagen-