Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 691
Bespannung, Heizung und Beleuchtung stellt in beiden Wachen dieStadtverwaltung, sodass bei Meldung eines Unfalles sofort der dienst-habende Arzt mit dem von der Feuerwehr bespannten und gefahrenenRettungswagen sich an die Unfallstelle so schnell wie die Feuerwehr zueinem Brande begiebt. Glocken an den Wagen veranlassen andere Fuhr-werke dem Rettungswagen Platz zu machen. Den ständigen ärztlichenDienst auf beiden Wachen besorgt der Aerzteverband, welcher für jedeWache vorläufig eine Vergütung von 4500 Mk. erhält. Der Rettungsdienstim städtischen Krankenbause wird von der Stadtverwaltung unterhalten,indem die Assistenzärzte abwechselnd den Rettungsdienst ausüben. DieBehandlung beschränkt sich auf Leistung erster Hülfe, eine Weiter-behandlung durch die Wachen darf nicht stattfinden. Die Hilfsleistungerfolgt für Unbemittelte unentgeltlich, von Bemittelten wird angemesseneVergütung erwartet. Die Aerzte-vertheilen nach Anzahl der geleistetenDienststnnden das Honorar unter sich. „Soweit die an den Aerztever-band zu zahlenden Pauschalvergütungen von je 4500 Mk. durch diejeder Wache zufliessenden Einnahmen für erste Hülfeleistungen undTransporte und durch die von Krankenkassen zu zahlenden Pauschal-vergütungen nicht gedeckt werden, wird der Fehlbetrag von der Stadt-verwaltung ersetzt". Für Beförderung von ansteckenden Kranken wirdein bestimmter Wagen des städtischen Krankenhauses benutzt. Kranken-kassen, welche Anspruch auf unentgeltliche Hülfsleistung und Transportihrer Mitglieder machen, zahlen für das Jahr und jedes Mitglied 5 Pf.,welche Summe je zur Hälfte an die Rettungsgesellschaft und an denSamariterverein fliesst. Für alle übrigen Dienstzweige sind eigene Vor-schriften erlassen. Besonders ist der Alarmirungsdienst für Massen-unfäile inner- und ausserhalb Frankfurts geregelt. Für letztere bestehtein Abkommen zwischen der Sanitätscolonne des KreiskriegerverbandesFrankfurt am Main, der Eisenbahndirection, der Rettungsgesellschaft,sowie den Polizeibureaux. Das Depot der genannten Sanitätscolonne istin einem Gebäude des Hauptbahnhofes untergebracht, sodass bei grösserenUnfällen ausserhalb der Stadt und besonders bei Eisenbahnunfällen sofortwirksame Hülfe geleistet werden kann. Mehrere Güterwagen sind fürdiesen Zweck der Colonne zur Verfügung gestellt, welche im Bedarfs-falle mit allem.erforderlichen Material, Aerzten und Sanitätsmannschaftenan die Unfallstelle abgehen können. In den Wagen werden währendder Fahrt die zur Unterbringung der Y erletzten notwendigen Gerät-schaften (Linxweiler) aufgestellt. Ferner ist ein eigener Wagen mit Dynamo-maschine zur Verfügung, welcher nicht nur einen mächtigen Scheinwerferspeist, sondern auch Aufstellung und Versorgung electrischer Laternenzur Beleuchtung der Unfallstelle bei Dunkelheit gestattet.
i) Hamburg.
Die oben erwähnte Rettungsanstalt von 1768, welche von der „Ham-burgischen Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe"oder wie sie in der Folge hiess, der „Patriotischen Gesellschaft" weiter er-
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