684 G. Meyer,
Die Kosten des Betriebes der Gesellschaft werden durch die Unter-stützung der städtischen Behörden, durch freiwillige Beiträge der Mit-glieder, sonstige Zuwendungen und alljährlich stattfindende Feste auf-gebracht.
Während die Inanspruchnahme der Centrale im Jahre 1898/99 sichauf 17 713 Fälle bezifferte, wurden im gleichen Zeiträume die Rettungs-wachen von 6151 Hülfesuchenden aufgesucht. 1899/1900 betrugen dieseZahlen 24615 bezw. 8526. Vom 15. October 1897 bis zum 30. Juni 1901hatte die Centrale 73 950, die Rettungswachen 22 617, also zusammen96 567 Fälle.
Um ein Einvernehmen zwischen den drei Gesellschaften herzustellen,wurde ein Centralausschuss für das vereinigte Rettungswesen be-stellt, dem Vertreter der drei Körperschaften, der Polizei, des Magi-strats und der Stadtverordneten angehören. Einen Erfolg hat diese Ver-einigung nicht aufzuweisen gehabt. Jedoch wird eine Vereinigung nachden bei der Rettungsgesellschaft herrschenden Grundsätzen mit einigenunwesentlichen Abänderungen hoffentlich doch zu ermöglichen sein. DieArt und Weise, nach welchen dies erfolgen könnte, habe ich in meinerkürzlich erschienenen Schrift „Zur Organisation des Rettungswesens"(Jena 1901) dargelegt.
b) Altona.
Das Rettungswesen liegt zum grossen Theil in den Händen der Be-rufsfeuerwehr, welche die Transporte der Verunglückten ausführt. ErsteHülfe wird von der Begleitmannschaft nur in den Fällen geleistet, woärztliche Hülfe nicht zur Stelle ist. Im Jahre 1899/1900 wurden1198 Krankentransporte ausgeführt, und in 81 Fällen Notverbände an-gelegt.
c) Braunschweig.
Auch in der Stadt Braunschweig hat die Feuerwehr das Rettungs-wesen eingerichtet und im Dienstgebäude der Feuerwehr, welches in derMitte der Stadt gelegen ist, am 1. April 1896 eine Sanitätswache er-öffnet, nachdem in dieser Angelegenheit zuerst der BraunschweigerAerzteverein gehört war. Nach Meldung eines Unfalls fährt der vonzwei im Samariterdienste ausgebildeten Feuermännern begleitete Kranken-wagen schnell zu der bezeichneten Stelle, wo die erforderliche Hülfe ge-leistet wird. Wenn nöthig, wird der Verunglückte, mit Nothverband ver-sehen, im Wagen nach dem nächsten Krankenhaus oder seiner Wohnunggebracht, wo ihm ärztliche Hülfe zu Theil wird. Von zahlungsfähigenKranken muss für die erste Hülfe nach einer Gebührenordnung Zahlunggeleistet werden, welche aber Armen vom Stadtmagistrat erlassen wird.Die ärztliche Thätigkeit wird ausserdem nach der allgemeinen Taxe be-rechnet. Für Transporte sind 3 Mk. zu zahlen. Die Wache ist alsCentralstation mit 13 Meldestellen verbunden, welche nach Art vonBriefkästen an den Strassen angebracht sind und durch von einander