Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 683
und eine grosse Zahl von Mitgliedern aus allen Schichten und Berufs-arten der Bevölkerung Berlins vertreten ist.
Die genannten Einrichtungen der Centrale ermöglichen es, in Fällen,wo lebensrettende Operationen bei einem Verunglückten oder Erkrankten(Tracheotomie) erforderlich sind, nicht nur sofort festzustellen, wo derBetreffende schnell aufgenommen werden kann, sondern auch in demKrankenhause die Ankunft des Patienten zu melden, so dass in derZwischenzeit Alles für den Eingriff vorbereitet, und dieser bei der An-kunft sogleich ausgeführt werden kann.
Ausserdem wird die Centrale für Nachforschung nach Vermissten inAnspruch genommen, von welchen vermuthet wird, dass sie verunglücktund in einem Krankenhause aufgenommen sind. In sehr kurzer Zeitkönnen diese Anfragen erledigt werden.
Soll die Hülfe der Rettungsgesellschaft für einen Massenunfall an-gerufen werden, so können mehrere oder auch alle Einrichtungen derGesellschaft durch einfache Einschaltung am Apparate und durch Um-drehung einer Kurbel mit einem Schlage gleichzeitig benachrichtigtwerden, indem dann bei allen Anschlussstellen die Glocke ertönt, unddurch eine Mittheilung alle oder ein Theil gleichzeitig aufgefordertwerden können, an eine bestimmte Stelle Aerzte, Wärter, Krankenwagenzu entsenden. Die Alarmirung der Wachen und Krankenwagen derGesellschaft kann also in einem Bruchtheil einer Minute erfolgen.
Die Gesellschaft bezweckt nach ihren Satzungen „die Beschaffung undVervollkommnung derjenigen Einrichtungen, welche zur ersten undeinmaligen Hülfe bei Unglücksfällen und plötzlichen Erkrankungen,sowie zum Krankentransport dienen, und die Fürsorge für die beständigeHülfsbereitschaft dieser Einrichtungen."
Alle Aerzte, welche sich zum Wachtdienst melden, können sich andemselben betheiligen. Jeder wachthabende Arzt muss Mitglied des„Aerztevereins der Berliner Rettungsgesellschaft" sein, welchem jetztetwa 1100 Aerzte angehören. Ein Theil dieser thut Wachtdienst unterAufsicht des Vorstandes des Vereins, wodurch eine collegiale Regelung-aller einschlägigen Verhältnisse von vornherein gewährleistet ist.
Der Aerzteverein ist der Rettungsgesellschaft fest angegliedert unddurch drei Abgeordnete seines Vorstandes im Vorstande der Gesellschaftbesonders vertreten, welchem ausserdem eine grosse Zahl hervorragenderVertreter des ärztlichen Standes angehören. Im Vorstande des Aerzte-vereins sind ferner drei Obmänner von Rettungswachen. Jede der achtRettungswachen hat einen Obmann (Arzt), welchem die gesammteLeitung des Dienstes an den einzelnen Wachen untersteht. Der Obmannvertheilt für bestimmte Zeitabschnitte den Dienstplan für die sich zumWachtdienst bereit erklärenden Aerzte und sorgt, dass alle Stunden be-setzt sind. Alle diese Verhältnisse erfolgen für die einzelnen Wachennach allgemein festgesetzten Grundsätzen. Von den 8 Rettungswachensind 6 mit Sanitätswachen vereinigt, so dass die Rettungsgesellschaft indiesen den Tages-, die Sanitätswache den Nachtdienst versieht.