Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
680
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680 G. Meyer,

Transport von Personen mit inneren Erkrankungen". In letzterem führteich aus:

Eine besonders für schleunige Aufnahme in Krankenhäuser in Wien vorhan-dene Einrichtung wäre zweckmässig auch bei uns zur Einführung zu empfehlen, dassjedes Krankenhaus täglich einer Centralstelle, als welche in Wien die freiwilligeRettungsgesellschaft gilt, die zur Aufnahme neuer Kranken verfügbare Bettenzahlmitzutheilen hätte. Man könnte von dieser Centralstelle aus dann den einzelnen Po-lizeibureaus, wie dies Schwalbe ') vorgeschlagen, oder, was ich für besser halte, denhoffentlich recht bald unter städtische Verwaltung gestellten Rettungswachen dieseZahl übermitteln. Nach vorheriger Anfrage bei diesen könnte dann der Kranke so-gleich dem Krankenhause zugeführt werden, wo er sicher auf Aufnahme rechnenkönnte".

Am 8. October 1894 sprach R. Kutner in öffentlicher Versamm-lung über die Regelung des Rettungswesens in Berlin und Einsetzungeiner Commission zum weiteren Verfolg dieser Angelegenheit, und bereitszum 3. December 1894 berief der Verein zur Einführung freier Arztwahleine allgemeine Aerzteversammlung, in welcher gleichfalls eine (ärztliche)Commission zur weiteren ßerathung gewählt wurde. Beide Commissionenvereinigten sich nach kurzer Zeit.

Die von den Aerzten aufgestellten Sätze hatten folgenden Wortlaut:

I. Das Rettungswesen, d. h. die erste ärztliche Hilfeleistung bei plötzlichenUnglücksfällen und Erkrankungen, und das Krankentransportwesen, namentlich beiEpidemien, bedürfen dringend einer Umgestaltung und Regelung.

IL Diese Regelung kann nur unter Mitwirkung der Berliner Aorzteschaft in dieWege geleitet werden.

III. Um das Rettungswesen nicht auf die unsichere Basis privater Wohlthätig-keit, respective Speculation zu stellen, ist es erforderlich, dass die Stadt Berlin, diezur Organisation des Berliner Rettungswesens notwendigen Mittel bereit stellt. EineBeihilfe aus Privatkreisen ist willkommen.

IV. Es ist nöthig, zahlreiche Rettungsstationen zu schaffen, welche jederzeitärztliche Hilfe schnell zu gewähren im Stande sind. Auf jeder Station soll minde-stens ein Verbandkasten, Transportmittel, ein Raum und Vorkehrungen zur Vornahmenothwendiger Operationen, sowie Fernsprechanschluss vorhanden sein.

V. Der ärztliche Dienst an diesen Stationen ist so zu gestalten, dass allen sichbereit erklärenden Aerzten die Theilnahme frei steht.

VI. Die sich bereit erklärenden Aerzte vertheilen den Wachtdienst unter sichund sind verpflichtet, sich während desselben zu Hause zu halten. Diese Hilfsbereit-schaft der Aerzte wird nicht honorirt, dieselbe ist vielmehr Ehrenamt. Sollte sichjedoch das Bedürfniss des Wachtdienstes auf der Station, sei es in einzelnen Bezirken,sei es für bestimmte Tages- oder Nachtstunden herausstellen, so wird dieser Wacht-dienst honorirt.

Am 29. November 1895 beschäftigte sich die Aerztekammer Berlin-Brandenburg zum zweiten Male mit diesem Gegenstande und nahm fol-genden Antrag an:

Die Aerztekammer für die Provinz Brandenburg und den Stadtkreis Berlinwolle dem Magistrat von Berlin einen Antrag unterbreiten des Inhalts, dass die für die

1) Deutsche medicinische Wochenschrift. 1895. No. 30.