Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
678
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678 G. Meyer,

dem nächsten Polizeirevierbureau, welches selbst Fernsprecher besitztdurch eigene Fernsprechleitung verbunden. Da die Polizeireviere, welcheFernsprechleitungen haben, mit einer Centrale am Alexanderplatz ver-einigt sind, so können die Stationen bei unvermutheten Alarmirungenfür Massenunfälle nur durch einen Umweg benachrichtigt werden. EinePolizeiverordnung regelt die Inanspruchnahme besonders bei Massen-unfällen. Die Unfallstationen haben 10 eigene Krankenwagen, welchein 9 Depots untergebracht sind, vielfach in Brauereien, welche dannfür Bespannung und Kutscher sorgen. Jede Station ist auch andas Stadtfernsprechnetz angeschlossen. Mit der Königlichen Eisen-bahndirection Berlin ist eine Vereinbarung behufs Entsendung von Hülfs-kräften bei Unfällen getroffen. Zu Anfang des Jahres 1898 sindSatzungen geschaffen, welche keine Begrenzung der Thätigkeit in Bezugauf die erst- und einmalige Versorgung enthalten:Es lautet:

§ 1. Die Berliner Unfallstationen dienen sowohl der ärztlichen Behandlung derberufsgenossenschaftlichen Unfallverletzten als auch der ersten Hülfe bei Unfällenund plötzlichen Erkrankungen für die sonstigen Bewohner Berlins und seiner Vor-orte im Sinne eines geordneten Rettungs- und Krankentransportwesens.

Thätigkeit.§ 2. Zur Erreichung dieses Zweckes werden

a) Verbandstätten nach den Grundsätzen der neueren Chirurgie errichtet undunterhalten;

b) zum sachgemässen Transport geeignete eigene Transportwagen mit Be-spannung unterhalten, bezw. entsprechende Abkommen mit Unternehmern getroffen,

c) bei Feuersbrünsten, Massenunfällen und ähnlichen Ereignissen, sowie beifestlichen Veranstaltungen, Aufzügen und an Orten, wo ein grösserer Andrang zuerwarten steht, fliegende Ambulanzen bezw. Hülfsstationen errichtet.

Die Gewährung der Hülfe darf von der Bezahlung nicht abhängig gemacht wer-den. Unbemittelten ist unentgeltliche Hülfe zu gewähren, insoweit nicht anderezahlungsfähige Personen, Behörden, Corporationen oder dergl. für die Kosten aufzu-kommen haben.

Um weitere Einrichtungen für das Rettungswesen im Frieden nachden von den Berliner Unfallstationen vom Rothen Kreuz vertretenenGrundsätzen im Reiche zu schaffen, wurde ein eigener Ausschuss unterdem Vorsitze des Vorsitzenden des Central-Comites der Deutschen Ver-eine vom Rothen Kreuz gebildet.

Es ist hier sogleich zu bemerken, dass die Berliner Rettungsgesell-schaft, drei Jahre nach Begründung der Unfallstationen ihre Thätigkeiteröffnete, dass aber der Widerstand der Mehrzahl der Berliner Aerztegegen die Unfallstationen sich fast unmittelbar nach Errichtung der erstenStationen geltend machte. Die Gründe hierfür sind mannigfache undzum grossen Theil bereits aus den bisherigen Schilderungen ersichtlich.Die Wirksamkeit der Unfallstationen geht von anderen Grundsätzen aus,als solche bei dergleichen Einrichtungen sonst bestehen. So werden nach§ 1 der Satzungen berufsgenossenschaftliche Unfallverletzte in ihnenbe-