Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 677
kommen, pro Nacht 6—7 Mark je nach Vermögen der einzelnen Wachen,' der Heil-o-ehilfe 2,50—3 Mark. Betten existiren nicht für die Beamten, sondern für jedenSchlafsopha, Lederkissen und wollene Decke.
Von den Patienten wird ein Honorar erhoben, welches gemäss der Medicinal-taxe berechnet wird, aber je nach den Verhältnissen des Hilfesuchenden ermässigtwerden darf.
Der Arzt hat im Journal nach seinen Wahrnehmungen einen Vermerk zu machen:wohlhabend — fast wohlhabend — fast arm — arm.
Danach liquidirt der Schatzmeister. Die Aerzte sind aber auch angewiesen,möglichst auf sofortige Bezahlung zu sehen. Die Liquidationen gelangen jede Wochezur Einziehung. Geschieht dies erst später, dann ist der Betrag viel schwerer vondem inzwischen gesund gewordenen Patienten zu erlangen.
Beim Cassiren des Honorars werden Theilzahlungen oder Ermässigungen be-willigt.
Geklagt wird niemals.
Bei Epidemien wird voller Tagesdienst auf allen Wachen eingeführt, wie diesz, B. zur Zeit der Choleragefahr bereits geschehen ist".
Die Unfallstationen, welche im Jahre 1894 in Berlin eröffnet wurden,hatten zunächst den Zweck, Unfallverletzten Arbeitern aus Betrieben,welche zum Bereich bestimmter ßerufsgenossenschaften gehörten, eine„intensive" Behandlung vom Beginn an zu gewähren. Mit den ersten vierStationen waren gleichzeitig kleine stationäre Kliniken mit etwa 30 Bettenverbunden. Bereits einige Monate später wurde das „Unternehmen" inden Dienst der Allgemeinheit gestellt, sodass auch die Stationen- fürJedermann, welcher ihre Hülfe erforderte, benutzt werden konnten. ImLaufe der Jahre wurde die Zahl vermehrt, sodass jetzt 20 Stationen,ferner zwei „Hülfsstationen" — mit Polizeirevierbureaux im Thiergartenverbunden — und das Krankenhaus in Weissensee als Unfallstationen imBetrieb sind. In jeder Station ist ein dirigirender Arzt, welchem einigeHülfsärzte zur Seite stehen. Diese nehmen in Abwesenheit des dirigirendenArztes, welcher täglich zur bestimmten Zeit Sprechstunde zur ambulato-rischen Behandlung der berufsgenossenschaftlichen Kranken abhält, denDienst wahr. Acht Unfallstationen sind mit Sanitätswachen vereinigt, sodassdie Unfallstation den Tages- die Sanitätswache den Nachtdienst ausübt.An der Spitze steht ein Ouratorium, in welchem die betheiligten Berufs-genossenschaften, Aerzte und Beisitzer vertreten sind. Ausserdem ist einCentral-Comite der Unfallstationen gebildet worden. Seit dem Jahre1900 heissen die Stationen „Unfallstationen vom Rothen Kreuz", da inihnen freiwillige Helfer und Pflegerinnen für den Kriegsfall Unterrichterhalten. Ausserdem bestehen Abkommen mit den Freiwilligen Sanitäts-kolonnen „Berlin" und „Teltow", sowie mit dem Vaterländischen Frauen-verein, um bei grösseren Festlichkeiten u. s. w. sich zu gemeinsamemThun zu vereinigen. Im Jahre 1901 hat sich ein eigener Verband vonPflegerinnen der Unfallstationen gebildet und sich dem Kasseler Verbandangeschlossen. Die Stationen erhielten im Jahre 1900/01 eine Unter-stützung von 10000 Mk. von der Stadtverwaltung.
Für die Alarmirung bei Massenunfällen ist jede Unfallstation mit