Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 671
sind in Belgien, welches zahlreiche Kohlenbergwerke besitzt, Arbeitenüber diesen Punkt erschienen. Und auch Prankreich und Spanien habentheilweise vortreffliche Vorkehrungen für diese Zwecke. Die für Berg-werke oben beschriebene Englische Tragbahre, welche gestattet, den Ver-unglückten, wie es die Verhältnisse im Bergwerk zuweilen erfordern,auch' in aufrechter Haltung auf einer Trage befestigt auf engen Wegenzu befördern, ist in ziemlich ähnlicher Gestaltung auch in SpanischenBergwerken vorhanden. Die in „Oartilla Sanitaria para uso de los Minerosde la Compania" abgebildete Trage ist sicher bequemer für den Verletztenals die Englische, da sie sehr gut gepolstert ist, was bei der Englischennicht der Pall ist.
B. Specielle Einrichtungen für das Rettungswesen in einzelnen
Ländern.
I. Europa.
1. Deutschland.
a) Berlin.
Nach einer Polizeibekanntmachung vom 12. Juli 1899 (erneuert)stehen 24 Kästen mit Verbandzeug und Mitteln für die erste Hülfe beiUnglücksfällen, Verletzungen und plötzlichen Erkrankungen, welche derMagistrat dem- Polizeipräsidium zur Verfügung gestellt, in verschiedenenPolizeirevierbureaux zur Verfügung. Ferner sind in 19 Polizeirevierenvom Magistrat gelieferte Tragbahren zum Transport Verunglückter auf-gestellt. Unter dem 29. Juli 1889 wird bekannt gemacht, „dass aufallen Feuerwehrwachen hierselbst — nach Maassgabe der vorhandenenMittel — Personen, welche auf der Strasse oder sonst an öffentlichenOrten verunglückt oder plötzlich schwer erkrankt sind, die erste Hülfegeleistet werden kann". In allen Feuerwehrwachen ist in neuester Zeitverdichteter Sauerstoff vorräthig, der zur Wiederbelebung Bewusstloserabgegeben wird. Von den ersteren Hülfsmitteln ist kein häufiger Ge-brauch gemacht worden, und wird jetzt bei den veränderten Verhältnissennoch weniger Gebrauch als früher gemacht.
Die Polizeibeamten sind in grosser Zahl in der ersten Hülfe aus-gebildet und angewiesen durch Tagesbefehl vom 21. October 1898„thunlichst die am leichtesten erreichbare Wache (Sanitätswache, Unfall-station, Rettungswache u. s. w.) zu benutzen", „wie überhaupt die Ent-scheidung der Beamten in jedem Einzelfalle hierdurch in keiner Weisebeschränkt wird". Im Rathhaus, allen Markthallen und in zwei Feuer-wachtgebäuden (Mauer- und Schönebergerstrasse) sind Sanitäts- undSamariterwachtstuben hergerichtet, um verunglückten Personen vorüber-gehend Aufnahme und sachverständige Hülfe bis zur Ankunft einesArztes und zur Weiterbeförderung zu gewähren. Die Sanitätsstubenstehen jedem Arzte zur Benutzung frei.