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Inzwischen sind die Apparate von Fleuss und von Walcher ver-schiedentlich abgeändert worden. Besonders ist jetzt ein von G. A. Meyerauf Zeche Shamrock benutzter Apparat hervorzuheben, bei welchem derAthmungssaek des Walcher'schen Pneumatophors abgeändert ist, undferner zwei Sauerstoffflaschen vorgesehen sind. Die Apparate sind ord-nungsmässig auf einem Gesteil aufzubewahren.
Es ist möglich, 2—3 Stunden mit solchem Apparat in qualmer-fülltem Räume sich aufzuhalten. Die Rettungsmannschaft muss mit derHandhabung der Apparate gut eingeübt werden. Branddirektor Giers-berg-Berlin hat erhebliche Abänderungen der vorhandenen Apparatevorgenommen und einen neuen Athmungsapparat hergestellt, der sichsehr gut zu bewähren scheint.
Ganz vortrefflich sind die Rettungsvorkehrungen im Ostrau-KarwinerSteinkohlenrevier. Neben den obertägigen Rettungsstationen ist eine Ober-tags- und eine Grubenwehr vorhanden. Während erstere für Aufrechterhal-tung der Ordnung obertags sorgt, wirkt letztere direct als Rettungswehr.
Die Rettungsmannschaft wird durch eine genau abgefasste Dienst-anweisung über alle ihre Obliegenheiten unterrichtet. Diese Anweisungist auf Papptafeln aufgeklebt und hängt mit der Instruction für die Be-amten an verschiedenen Stellen aus. Auch hier wird die Anwendungdes Sauerstoffs für die Gruben empfohlen.
Von anderen Gruben sind noch einzelne zu nennen, auf welchensehr vortreffliche Vorschriften für die Rettung Verunglückter erlassensind. So hat der Saarbrücker Knappschaftsverein, dessen Fahrbahre undKrankenwagen oben erwähnt wurde, auch hervorragend für Hülfe beiUnglücksfällen Sorge getragen. In gleicher Weise ist im Steinkohlen-bergwerk „König" bei Königshütte O.-Schl. eine „Dienstanweisung für dieFeuer- und Rettungswache und für die Feuerwehr und die Rettungs-mannschaften" erschienen, in welcher sowohl für Feuersgefahr als auchUnfälle durch andere Ursachen Vorsorge getroffen ist. Die betreffendeTruppe, welche für beide Arten ausgebildet wird, hat hei den Uebungenmit Rettungsapparaten sowohl Pneumataphore als auch die Stolz'seheund die Meyer'sche Rauchmaske, ferner wird die Handhabung derSicherheitslampen, der Transport Verunglückter und deren Behandlungmit Benutzung der Sauerstoffapparate geübt.
Das Königliche Oberbergamt Dortmund hat in seiner „Bergpolizei-Verordnung betreffend Maassregeln zum Schutze der Gesundheit derBergleute sowie zur ersten Hülfeleistung bei Unfällen" gleichfalls dasVorhandensein eines Rettungszimmers in jeder selbständigen Schachtan-lage mit allen erforderlichen Gegenständen sowie auch die Bereithaltunggeeigneter Transportmittel vorgeschrieben.
In den oben erwähnten Ausserdeutschen Ländern sind auch beson-dere Vorkehrungen für Bergwerksunglücksfälle vorhanden. Besonders inEngland sind zahlreiche Versuche betreffs Anwendung des Sauerstoffesfür das Rettungswesen in Bergwerken unter Berücksichtigung der hiergerade herrschenden besonderen Verhältnisse gemacht worden. Ferner