662 G. Meyer,
In der Regel wird er mit dieser Meldung gleichzeitig die erforderliche Unter-stützung anfordern.
Um solche Benachrichtigungen bei Tage wie bei Nacht entgegennehmen zukönnen, muss am Sitze der Rettungsstation eine jederzeit — auch bei Nacht — zu-gängliche Stelle geschaffen werden. — Zu solchen eignen sich die Wohnung des Vor-standes der Rettungsstation, des Apothekers, Gemeindevorstehers, Gasthäuser, Gen-darmerieposten u. dgl. — deren Aufgabe dann ist, die Activen und in jedem Falleden Vorstand, bezw. dessen Stellvertreter zwecks Einleitung der Rettungsarbeiten zuverständigen.
Zu diesem Zwecke hat an der Meldestelle ein Verzeichniss der Activen Mitgliedermit genauer Angabe der Wohnung aufzuliegen.
Die Meldestelle selbst wird durch eine Tafel kenntlich gemacht, die von derCentrale beigestellt wird.
VI. Anhang.Durch Entgegenkommen der höchsten Centralstellen, insbesondere Sr. Excellenzdes Herrn Statthalters, des Chefs der k. k. Forst- und Domänen-Direction, der k. k.Finanz-Landes-Direction sowie des Landesverbandes der deutsch-tirolischen Feuer-wachen sind sämmtliche Gendarmerie-Posten, das Forst-, Jagd- und Finanzpersonalund die Mitglieder der einzelnen Ortsfeuerwehren in den Dienst der alp. Rettgs.-Gesellsch. gestellt und von ihren Vorgesetzten angewiesen von jedem ihnen bekanntgewordenen alpinen Unfälle, sowie einer Besorgniss erregenden Vermissung sofort dienächste Rettungsstation — in Gebieten, wo noch keine solchen bestehen, — die Cen-trale in Innsbruck zu verständigen.
Die Gesellschaft hat besonders an die Bergführer einen Aufruf ge-richtet mit der Bitte: „1. Bei jedem vorkommenden Unfälle wenn undsoweit möglich, sofort Hülfe zu leisten. 2. Wenn die eigene Kraft nicht,ausreicht, die nächstgelegene Rettungsstation, oder wenn eine solche inder Umgebung nicht besteht, die Centrale der Alpinen Rettungsgesell-schaft in Innsbruck dringendst (telegraphisch) zu verständigen und Hülfezu verlangen. Dagegen sichert die Alpine Rettungs-Gesellschaft demFührer vollen Ersatz seiner Mühewaltung und Auslagen, sowie ausserdemnach Umständen des Falles und der Verwendung eine Belohnung von5 bis 10 Kronen zu."
Die Gesellschaft hat eine rege Thätigkeit entfaltet. Die Melde-stellen sind durch Metalltafeln gekennzeichnet. Besonders wurden neueTragbahren angeschafft, die ich an anderer Stelle des Handbuchs be-schrieben.
Die Rettungsstationen, welche in zahlreichen Orten der Ostalpeneingerichtet sind, haben Tag und Nacht zugängliche Meldestellen für dievorkommenden Unfälle. Sie sind mit Rettungskästen und Transport-mitteln ausgerüstet.
Durch internationale Vereinbarung ist ein allgemeines alpines Noth-signal eingeführt worden. Sechs hörbare oder sichtbare Zeichen in etwaeiner Minute wiederholt gelten als Nothsignal, z. B. Rufen, Jauchzen,Pfeifen, Schüsse, Schwenken mit einem Tuch oder Kleidungsstück, beiNacht Schwenken mit einer Laterne oder sonst einem Licht oder Feuer.Das wesentliche Erkennungsmerkmal ist die sechsmalige Wiederholung.