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2,1 (1902)
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659
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 659

IV. Rettungswesen im Gebirge.

Die erste Hülfe im Gebirge ist jetzt in vielen Gegenden in mehroder weniger zweckmässiger Weise geordnet. Besonders ist in denHochgebirgen, in den Alpen, ein umfangreicher Rettungsdienst einge-richtet worden. Es ist ein besonderes Verdienst der verschiedenen Ge-birgsvereine und -clubs, für diese Verhältnisse jetzt in umfangreicherAVeise Sorge getragen zu haben.

Wie S. 442 auseinandergesetzt, nimmt den Haupttheil des Rettungs-dienstes im Gebirge die Sorge für die Beförderung der Verunglücktenein. Man hat jetzt in den Clubhütten für Aufstellung von im Gebirgegeeigneten Transportmitteln gesorgt und auch dort Verbandmittel und Me-dicamente für erste Hülfe bei Verunglückungen und plötzlichen Erkran-kungen bereit gestellt. Vor allen Dingen hat man Unterrichtscurse in derersten Hülfe für die Führer eingerichtet und diese mit den nothwendigstcnDingen für diesen Zweck ausgestattet. Gerade im Gebirge bietet sichfür die Improvisation ein sehr dankbares Feld, indem da, wo jede Vege-tation aufhört, das Material der Hütten auch nicht immer leicht erreich-bar ist. Es kommt hier auf einen praktisch geschulten Blick an, welcherauch.an den unwirthlichsten Plätzen noch Dinge herausfinden kann, auswelchen Transport- und Verbandmittel im Augenblick der Noth herge-stellt werden können. Bernhard-Samaden, Seydel und Lieber,ferner in neuer Zeit auch Baur in Schwäbisch-Gmünd haben besondereLeitfäden für diosc Zwecke verfasst, in welchen die Verhältnissebei Unfällen im Gebirge berücksichtigt sind. Baur und besondersKormann-Leipzig haben eigene Apotheken für die Zwecke der erstenHülfe in den Bergen zusammengestellt. Letzterer hat die meisten Mc-dicamente in abgetheilten Gaben in seine Apotheke eingefügt, so dasssie leicht nach der beigegebenen Gebrauchsanweisung benutzt werdenkönnen.

Für den Rettungsdienst in den Alpen hat sich seit 1897 eine be-sondere Rettungsgesellschaft mit dem Sitze in Innsbruck gebildet, die„Alpine Rettungsgesellschaft". Der Verband behält sich vor, ananderen Orten der Oesterreichischen Alpen Zweigverbände zu gründen undhat als Zweck: „Hülfeleistung bei alpinen Unfällen". Die Mittel hierfürsind: Gründung eines Rettungsfonds, Einrichtung eines schnellen und zu-verlässigen Nachrichtendienstes und Mitwirkung der activen Mitgliederbei den Rettungsarbeiten. Die weiteren Aufgaben der Gesellschaft er-geben sich aus den:

„Satzungen und Einrichtungs-Bestimmungen der Alpinen Rettungs-Gesellschaft.

Bildung und Aufgaben

der

Rettungsstationen.

Die geplante Ausdehnung des Wirkungskreises der alpinen Rettungs-Gesellschaftüber das ganze Ostalpengebiet — soweit für dasselbe nicht eigene alpine Rettungs-

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