Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
655
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 655

und an den Hauptstationen und Knotenpunkten der Eisenhahnen ein-gestellt.

Ausserdem sind vorhanden grosse Rettungskästen auf den Bahnenersten Ranges in jeder Inspections- und Endstation, bei den Bahnenzweiten Ranges und den Vicinalbahnen, in den Locomotivstationen, vonwelchen aus eine Hiilfsmaschine herbeigeholt werden kann. Der Kastenenthält ausser den sonst gebräuchlichen Geräthschaften ein Amputations-besteck und Desinfectionsmittel.

Auf allen Stationen, die Wohnort eines Bahnarztes sind, aber keinegrossen Rettungskästen besitzen, sind kleine untergebracht, die die gleicheAusstattung wie die grossen, aber kein Amputationsbesteck haben.

Grosse Rettungstaschen sind in allen Stationen der Bahnen erstenRanges mit Ausnahme der Haltestellen, wo erstere beiden nicht vor-räthig sind, bei den Bahnen zweiten Ranges und Vicinalbahnen nach Be-darf vorräthig. Sie enthalten Verbandstücke, Holzschienen, Scheere,Aderpresse, Dower'sche Pulver.

Wie in Preussen (im Gegensatz zu Oesterreich) wird im Packwageneines jeden Zuges eine kleine Rettungstasche mitgeführt. Ueberall inStationen und Werkstätten, wo eine grössere Zahl von Arbeitern undBeamten in Thätigkeit ist, sind grosse und kleine Rettungskästen auf-zustellen.

Sofort nach Gebrauch sind bei allen Rettungsgeräthen die gebrauchtenGegenstände zu ergänzen.

In allen Stationen, wo sich Krankenhäuser befinden, stehen ge-deckte Krankentragen bereit, während offene Tragbahren in allen Stationender Bahnen ersten Ranges mit Ausnahme der Haltestellen und in denZwischenstationen der Seeundär- und Vicinalbahnen aufbewahrt sind.

Alle Verkehrs- und Zugbegleitungsbeamten erhalten Unterricht inder ersten Hülfe. Besondere Glockenzeichen sind ausser der Benutzungvon Telegraphen und Telephonen zur Herbeirufung der Hülfslocomotiveund Rettungswagen anzuwenden.

Neben diesen amtlich hergestellten Versorgungen für die RettungVerunglückter bei Eisenbahnunfällen in Oesterreich-Ungarn ist der vonder Wiener Freiwilligen Rettungsgesellschaft hierfür neuerdings bereitge-stellte „Sanitäts-Ambulanzwaggon" zu erwähnen. Diese Gesellschafthatte bereits vor langer Zeit auf den Wiener Bahnhöfen Tragmittel auf-gestellt und schon am 18. Januar 1883 in besonderer Vereinbarung dieVerpflichtung übernommen, nicht nur in der Nähe Wiens, sondern aufeine Entfernung von 300 km und darüber hinaus mit Personal undeigens hierfür bestimmtem Material jedem Ruf zu einem Eisenbahnunfalleunverzüglich Folge zu leisten. Diese „Normen betreffs Heranziehungder Wiener Freiwilligen Rettungsgesellschaft zur Hülfeleistung bei Eisen-bahnunfällen" sind noch jetzt in Gültigkeit.

Insgesammt leistete die Gesellschaft seit Begründung bei 10grösseren Eisenbahnunfällen mit 78 Verletzten Hülfe. Seitens der Ver-waltung wurde nun der Gesellschaft für Hülfsleistung auf dem Gebiete