654 G. Meyer,
einfache offene Tragbahre aufgestellt, in denjenigen, wo eine Ueber-führung ins Krankenhaus geschehen kann, ist eine gepolsterte gedeckteStadttrage bereit zu halten. Auf den Stationen, welche über Hülfsloco-motiven verfügen, ist ein grosser Rettungskasten und am Wohnsitz desBahnarztes, falls kein grosser Bettungskasten daselbst vorhanden, einkleiner aufzustellen. Stationen — mit Ausschluss der Haltestellen —welche weder grosse noch kleine Verbandkästen haben, erhalten Verband-kästchen.
Bei Verletzung von Menschen wird durch ein neu festgesetztesGlockenzeichen die nächste Station verständigt, eine Hülfsmaschine mitAerzten und Transportmaterial zur Unfallstelle zu entsenden. Die hoheBedeutung, die in Oesterreich dem Krankentransportwesen als Grundlagefür das Rettungswesen beigelegt wird, ergiebt sicli aus dem Umstand,dass von der Ferdinands-Nordbahn auf Antrag verschiedene Erleichte-rungen betreffs der Rettungskästen gewährt, bezüglich der gedecktenTragbahren aber nicht genehmigt wurden.
Die grossen Rettungskästen in den Maschinenstationen dienen inerster Reihe für Hülfsleistungen bei Unfällen auf der Strecke, die kleinenKästen in den. Bahnarztstationen sowohl für diese als für den regel-mässigen Sanitätsdienst, in gleicher Weise die Verbandkästchen. DieTragbahren sind stets in Ordnung zu halten und nach Verfügung desBahnarztes zu desinficiren.
In den sechs Oesterreichischen Rettungswagen sind die zur Aus-besserung des Materialschadens nothwendigen Geräthe und eine AnzahlTragbahren vorhanden, während in Wien zwei Wagen bereit stehen undein anderer AVagen die Tragen und Verbandgeräthe für die verunglücktenPersonen enthält. Bei grösseren Unfällen ist, wenn die am Unfallsorteverfügbaren Rettungsgeräthe nicht ausreichen, die Hülfe der Wiener Frei-willigen Rettungsgesellschaft heranzuziehen. Sind mehrere Personen beieinem Unfall verletzt, so ist bei dem Hülfszuge auch für geeigneteWagen zur Beförderung der auf die Tragbetten zu lagernden Verletztenzu sorgen.
In Ungarn ist der gesammte sanitäre Eisenbahn- und Schifffahrts-dienst nach Gesetz vom Jahre 1876 vorgeschrieben und einem besonderenChefarzte, dem bereits mehrfach genannten v. Czatäry, unterstellt. Dienach seiner Angabe hergestellten Rettungswagen waren bereits erwähnt.Sie sind besonders bemerkenswert!], weil die darin befindlichen Bettenals Tragmittel und Lagerstätten für die Patienten benutzt werden können.Der Wagen ist mit allen Geräthen und AVerkzeugen für einen Notver-band ausgestattet, ferner mit \ 7 orrichtungen für kaltes und warmes Wasser,Eis, Medicamenten. Er kann jeder Zeit an die Unfallstelle entsendetwerden und selbst eine grössere Zahl von Verletzten auf sechs Lager-stätten aufnehmen. Ferner verfügt er über einen Raum für den Arzt,welcher den Verletzten begleitet oder sich mit an die Unfallstelle be-giebt. Die Eiscnbahnverwaltung hat drei solcher Wagen herstellen lassen