652 G. Meyer.
allgemeinen Gebrauch bestimmt, während die zweite für die Benutzungdes Arztes nach Dienstvorschrift vorbehalten ist.
Die von Brähmer gegen das Vorhandensein von Chloroform geltendgemachten Bedenken sind wohl gerechtfertigt, wenn man eine grössereMenge des Mittels in einer Flasche bereit hält. Es erscheint zweck-mässig, nur kleine Mengen Chloroform für den Gebrauch bei der erstenHülfe auch in den Rettungswachen zur Verfügung zu haben, wie z. B. inden Leipziger Sanitätswachen geschieht, wo je 25 g in versiegelter Flascheaufbewahrt werden, und keine angebrochene Flasche weiter benutzt werdendarf. Brähmer hält auch eine Unterhautspritze mit Morphiumlösungund Aether in dem Rettungskasten für erforderlich „ein Vorschlag, demman sich leider bisher in Preussen verschlossen hat." Es ist der An-sicht von Brähmer bezüglich der Spritzen zuzustimmen, wenngleich dieBedenken, welche von den Behörden anscheinend gegen das Vorräthig-halten von fertigen Morphiumlösungen geäussert sind, Berechtigunghaben. Gegen das Bereithalten der oben erwähnten fertigen sterilenMorphiumlösungen in Glasröhrchen wird man wohl nichts einwendenkönnen, da gerade diese Art der Bereithaltung von Arzneimitteln zurUnterhauteinspritzung für die erste Hülfe sehr werthvoll ist. Dieangegebenen Röhrchen mit Morphiumlösung, Kamphoröl und Aethersowie mit Ergotin dürften auch für das Eisenbahnrettungswesen sehrgeeignet sein.
Der Inhalt der Kästen muss in bestimmten Zwischenräumen be-sichtigt oder erneuert werden, da, wenn er längere Zeit nicht gebrauchtwird, verdirbt. In Preussen hat eine vierteljährliche Revision stattzu-finden, welche unbedingt erforderlich erscheint. Die Aufbewahrung derKästen muss an geeigneten Plätzen erfolgen, unbrauchbar gewordeneGegenstände müssen durch neue ersetzt werden.
Von entscheidender Bedeutung auch für das Eisenbahnrettungswesenist die Bereitstellung entsprechender Beförderungsmittel auf den Stationen.Auf grösseren Stationen ist es ferner erforderlich, geeignete Beförderungs-mittel für Kranke, welche nicht gehen und besonders nicht Treppensteigen können, in Bereitschaft zu halten. Ihr Vorhandensein ist häufignothwendig und dient zur Erleichterung des Transportes von Personen,welche die jetzt wohl überall vorhandenen hohen Treppen zu den Bahn-steigen nicht selbst emporsteigen können.
Auf grösseren Stationen sind ausserdem Rettungswagen bereit zuhalten, welche wohl zuerst von v. Czatäry in Budapest angegeben wordensind. Ich habe sie im vorigen Artikel näher beschrieben und auf eineAbbildung in einer früheren Arbeit von mir hingewiesen. Solche Wagensind bei den Ungarischen Staatsbahnen im Gebrauch, ferner verfügtBayern über Rettungswagen, während in Preussen, "Württemberg, Sachseneigene Salonkrankenwagen für Beförderung von Kranken — auch vonVerletzten — zur Verfügung stehen.
Die in Frankfurt a. M. vorbereiteten Rettungseinrichtungen für Eisen-bahnunfälle werden später geschildert.