Fürsorge auf dem Gebiete des Rettnngswesens. 651
einem Eisenbalmunfall mitzerstört werden. Es wurde daher auf deminternationalen Hygienccongress in Wien 1888 empfohlen, im Zuge nurRettungstaschen mit dem nöthigsten Material mitzuführen.
In Folge neuerdings erfolgter bedeutenderer Eisenbahnkatastrophenist man bemüht, die hauptsächlichsten Ursachen für die Vernichtung einergrösseren Zahl von Menschenleben zu entfernen. Besonders der Bau derD-Wagen und die Gasbeleuchtung der Züge sind als Ursache für denVerlust vieler Menschenleben bei grösseren Eisenbahnunfällen der letztenJahre in Deutschland angesehen worden. Durch den Zusammen-stoss zweier Züge werden die wenigen Ausgänge für die Fahrgäste un-benutzbar. Letztere sind also in dem Wagen eingeschlossen. Das fürBeleuchtungszwecke vorgesehene Gas entzündet sich, erzeugt einen un-geheuren Hitzegrad, und die eingeschlossenen Menschen gehen in qual-voller Weise zu Grunde. Allerdings wird von anderer Seite behauptet,dass auch die elektrischen Leitungen nicht ganz ungefährlich für dieWagen sind, da z. B. in Amerika, etwa 16 000 mit Fettgas beleuchteteWagen verkehren, und nur sehr selten durch diese Beleuchtung ver-ursachte Unglücksfälle vorkommen sollen.
Bei den Berathungen wurde auf allen Congressen über diesenGegenstand verlangt, dass Rettungsmittel und -Werkzeuge, welche beiplötzlichen Erkrankungen und Unglücksfällen nothwendig, in steter Be-reitschaft zu halten sind.
Es müssen also auf allen Stationen Rettungskästen, ferner in jedemZuge eine Rettungstasche oder, wie bei den Preussischen Zügen, einVerbandkasten beim Zugführer vorhanden sein, alle Stationen müssenüber Beförderungsmittel für Verletzte verfügen, welche v. Czatäry auch inallen Zügen selbst unterzubringen verlangt. Ferner wünscht er, „dassin jeder Eisenbahnstation ohne Ausnahme eine stets gefüllte Eisgrubcvorhanden sei". Die Bahnärzte haben über alle Vorkehrungen die Auf-sicht zu führen und besonders das Bahnpersonal sowohl der Stationenals des rollenden Zuges in der ersten Hülfe bei Unfällen und plötzlichenErkrankungen zu unterweisen.
Brähmer hat als erforderlich für die erste Hülfe bei Eisenbahn-unglücksfällen nothwendig hingestellt „die Bereithaltung der zur erstenHülfe notwendigen Verbandgegenstände und Arzneimittel, (auf) möglichstschnelle Herbeischaffung' ärztlicher Hülfe, (auf) zweckmässige Maass-nahmen bis zur Ankunft des Arztes, endlich (auf) geeignete Transport-mittel und Unterkunftsräume für Verwundete und Kranke".
In Preussen regelt eine „Dienstvorschrift betreffend das Rettungs-wesen bei Verunglückungen auf Eisenbahnen" die Hülfe bei solchen Vor-kommnissen. Sie enthält ausser der Beschreibung des Inhaltes derRettungskästen besondere Vorschriften über die ersten Hülfsleistungenund „Kurze Winke für die Beamten zu vorläufigen Hülfeleistungen beiVerletzungen vor Ankunft des Arztes".
Auf den Preussischen Bahnen sind grosse und kleine Rettungskästenvorhanden, der grosse Kasten enthält zwei Abtheilungen, deren eine für