Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
643
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 643

und bei sonstiger „allgemeiner Gefahr". Jede Station besitzt zwei Stahl-blechpontons, einen Handkahn und erforderliche Ausrüstungsgegenstände.An der Spitze jeder Station steht ein Kommandant und ein Stellver-treter, welche ehrenamtlich, thätig sind. Als Wasserwehrmänner werdennur gesunde, kräftige Personen, welche möglichst in der Nähe der Stationwohnen, angenommen. Die Kosten für die Unterhaltung der Wehr trägtder Kreis.

b) Rettung an Flüssen Verunglückter.

An einzelnen Orten sind Vorkehrungen zur Rettung auf dem EiseVerunglückter und Maassnahmen zur Rettung Ertrunkener an den Fluss-läufen, Rettungsleitern, Rettungsgürtel, Rettungsbälle und Rettungs-ringe, ferner Rettungskähne mit Stangen, welche an den Brücken undsonst zugänglichen Stellen an den Flüssen und in Badeanstalten inner-halb der Städte befestigt sind, getroffen. Assmus in Leipzig hat mitRecht darauf hingewiesen, dass die Bälle von im Wasser befindlichenPersonen schwer zu erfassen sind, und empfahl an deren Stelle Ringe,welche an Schnüren befestigte Korkstücke tragen, durch welche dieLeinen auf dem Wasser schwimmend erhalten werden. Hierdurch ist esermöglicht, dass eine im Wasser befindliche Person viel leichter einenAnhalt gewinnen und. sich auf dem Wasser halten kann. Es ist in der Folgein Berlin ein Theil der Rettungsbälle, welche an den Flussläufen an Brücken-geländern und Landungsstellen befestigt waren, durch Rettungsringe ersetztworden. Leider werden in Berlin die Rettungsgeräthe häufig zerstört, be-schädigt oder gestohlen. Im Jahre 1898 wurden nach dem Bericht 17 Ruder,6 Bootshaken und 16 Rettungsbälle oder-Ringe vernichtet. In 35 Fällen(gegen 20 im Vorjahre) wurden die Rettungswerkzeuge und zwar 31 malmit Erfolg angewendet. 1900 wurden 22 von 27 Ertrunkenen gerettet;15 Kähne mit Zubehör, 25 Bälle und 20 Ringe waren vorhanden.

Die eingangs geschilderten Einrichtungen der alten Gesell-schaften sind hier nochmals kurz zu erwähnen, da sie für die Rettungvon Personen, welche in irgend einer Weise an Binnenwässern ver-unglückten, hergestellt wurden. Vor allen Dingen ist die in Englandund in den Kolonien noch heute bestehende Royal Humane Society mitihren Einrichtungen hier hervorzuheben, welche als Muster für dergleichenVerhältnisse noch heute gelten können. Diese Gesellschaft hat nichtnur die Rettung von an Binnenwässern Verunglückten sich zur Aufgabegemacht, sondern besonders an denjenigen Plätzen, wo nicht besondereGesellschaften zur Rettung Schiffbrüchiger bestehen, auch diesen Zweigdes Rettungswesens zu Wasser übernommen. So zeigt z. B. der Berichtdes Australischen Zweigvereins der Gesellschaft für das Jahr 1899 eineerhebliche Zahl von Rettungen von Menschenleben auf dem Meere undan den Küsten.

Anzuführen sind ferner die Einrichtungen der FranzösischenSocietes des Sauveteurs oder Societes des Ambulanciers, welche zumgrossen Theil dem Rothen Kreuz in Frankreich angegliedert sind und

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