Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 637
gesehen sind, und wie sie sich an den Rettungsbooten aufzustellen haben.Auch sollen Uebungen mit ihnen während der Fahrt abgehalten werden.Ob bei einem wirklich stattfindenden Unfälle die Passagiere sich nachden eingeübten Vorschriften verhalten werden, ist, wenn man die Ver-wirrung berücksichtigt, welche in solchen Fällen in noch höherem Maasseals bei Unglücksfällen zu Lande vorhanden ist, wohl zu bezweifeln.Die Erfahrung lehrt, dass gerade bei Schiffsunfällen die Rücksichts-losigkeit der Einzelnen, ihr Leben zu retten, oft eine sehr grosse ist,wodurch nicht nur die eigene Rettung, sondern auch die der Umgebungin hohem Maasse gefährdet wird. Besonders wird die Rettung in vielenFällen durch die Anwesenheit von Frauen und Kindern erschwert, undwenn auch das Schiffspersonal häufig in aufopfernder Weise sich an derKettung der Anderen betheiligt, so ist doch nicht selten, dass durchUnverstand Einzelner das Rettungswerk Aller in Frage gestellt wird.Bei einem Schiffsbrande auf hoher See z. B. hängt viel von der Persondes Kapitäns und seiner Leute ab, dass die in jedem Falle einzelnzu bestimmenden Maassnahmen angegeben und ausgeführt werden. Ein-übungen von solchen Dingen lassen sich wohl mit Erfolg bei der Kriegs-marine, weniger aber bei Passagieren von Dampfern und Schiffen derHandelsmarine ausführen. Von Werth ist wohl bei solchen Uebungen,dass die Personen einen Einblick in die mannigfachen Rettungsein-richtungen des Schiffes erhalten und vielleicht im Ernstfalle nicht zusehr den Kopf und die ruhige Ueberlegung verlieren, sondern sich denBefehlen des Kapitäns und seiner Officiere fügen.
b) Rettung an den Meeresküsten (Küstenwehren).Ihre Einrichtung reicht ziemlich weit zurück, und zwar hat auchhierin Holland, das Land, in welchem die ersten organisirten Einrich-tungen zur Rettung Verunglückter überhaupt getroffen wurden, den Vor-rang, obwohl auf die auf S. 508 erwähnte Einrichtung des Bischofs vonDurham hier hinzuweisen ist. Die in den einzelnen Ländern auf diesemGebiete vorhandenen Einrichtungen werden im Zusammenhange erörtertwerden. Im Allgemeinen ist zu sagen, dass Einrichtungen zur Rettung vonSchiffbrüchigen an den Soeküsten der meisten civilisirten Länder, welcheMeeresstrand besitzen, bestehen. Fast überall haben sich freiwillige Ge-sellschaften für diesen Zweck gebildet, welche in aufopfernder Weise seitJahren diesen Zweig des Rettungswesens organisirt haben, indem aneinzelnen Ortschaften an der Küste Rettungsstationen errichtet wurden,welche mit Signalapparaten ausgerüstet sind. Sobald ein Schiff sich inNoth befindet und dies der am Lande befindlichen Station, auf welcherbeständiger Wachtdienst eingerichtet ist, durch die international festge-stellten Zeichen anzeigt, oder auch, sobald von der Station ein Schiffs-unfall oder drohendes Unglück, auch ohne dass ein Zeichen erfolgt, be-merkt wird, fährt das mit der Rettungsmannschaft besetzte Rettungsbootheraus, um Hülfe zu bringen, oder es werden die auf den Stationen vor-handenen Raketenapparate benutzt, um zunächst durch Abschiessen einer