Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
629
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Fürsorge auf dem Gebiete des Rettungswesens. 629

solchen Anstalt erklärt, indem sie theils aus der Initiative hochherzigerBürger oder durch Anregung von Aerzten oder durch Zusammenfassungverschiedener bereits bestehender Einrichtungen entstanden sind. In nochanderen Orten sind Neuorganisationen des Rettungswesens geplant, sodass also die einzelnen vorhandenen Einrichtungen unter einer Aegidevereinigt werden sollen, wie z. B. in Cöln und Breslau. Während inMünchen ein äusserlich einheitliches Verhältniss zwischen den beiden vor-handenen Gesellschaften besteht, haben in Berlin die drei bestehendenVereinigungen vorläufig noch nicht zu einheitlichem Handeln sich zu-sammengeschlossen.

Am besten können Rettungsgesellschaften alle Factoren, welche fürdas Rettungswesen in Frage kommen, zu gemeinsamem Thun vereinigenund einen Mittelpunkt für die Wirksamkeit auf dem Gebiete der erstenHülfe schaffen. Ein schönes Beispiel bildet die Berliner Rettungsgesell-schaft, welche für die Centralisirung der Krankenhäuser, des Kranken-transportes und der ärztlichen Hülfe in Berlin gesorgt hat. Wenngleichdie anderen Vereinigungen, welche in Berlin gleichfalls das Rettungswerküben, sich ihr noch nicht angeschlossen haben, so zeigt doch die Ein-richtung der Gesellschaft, in welcher Weise ein gut functionirendes Rettungs-wesen in einer Grossstadt unter Wahrung der berechtigten Interessen allerBetheiligten herzustellen ist.

Haben die genannten Personen und Vereinigungen die Organisation,Leitung und Thätigkeit im Rettungsdienst herzustellen, so sind für diematerielle Erhaltung des Rettungswesens besonders die Behörden heran-zuziehen.

Pistor delinirt die Pflichten der Sanitätspolizei folgendermaassen:

Der Staat als die Vereinigung aller Gemeinwesen geringerer Ordnung (Pro-vinzen, Bezirke, Kreise, Aemter, Gemeinden etc.) unter einer Verwaltung zur Förde-rung gemeinsamer Interessen hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die öft'entlichewie die Wohlfahrt des Einzelnen möglichst gesichert und begünstigt werde. Zuden wesentlichsten Bedingungen jener allgemeinen wie persönlichen Wohlfahrt gehörtdie Herstellung gesundheitsgemässer, dieBeseitigung gesundheitswidriger Verhältnissebehufs Sicherung undErhaltung derVolksgesundheit sowieMehrung der Volks Wehrkraftund des Volkswohlstandes; diesen Theil der staatlichen Fürsorge nennt man diestaatliche öffentliche Gesundheitspflege und deren Ueberwachung Sanitätspolizei".

Mehr als 100 Jahre vorher schrieb Johann Peter Frank in seinemSystem einer vollständigen medicinischen Polizey" folgende Definition:

Begriffe von der medicinischen Polizey. Die innere Sicherheit des Staates ist derGegenstand d er allgemeineu P olizeywissenschaft; einsehr ansehnlicher Theil davonist die Wissenschaft, das Gesundheitswohl der in Gesellschaft lebendenMenschen und derjenigen Thiere, deren sie zu ihren Arbeiten und

Unterhalt bedürfen, nach gewissen Grundsätzen zu handhaben.....

Die medicinische Polizey ist daher so wie die ganze Polizeywissenschaft eineVertheidigungskunst, eineLehre, dieMenschen und ihre thierischenGehülfen wider dienachtheiligen Folgeu grösseren Beisammenwohnens zu schützen, besonders aber derenkörperliches Wohl auf eine Art zu befördern, nach welcher solche, ohne zu vielenphysischen Uebeln unterworfen zu seyn, am spätesten dem endlichen Schicksale,