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welchem sie untergeordnet sind, unterliegen mögen. Seltsam genug, dass dieseunserem Geschlechte täglich unentbehrlichere Wissenschaft noch bis in unsere Zeiteneinen so geringen Umfang behielt, nur hier und dort stückweis, von Niemandemaber, soviel ich weiss, systematisch behandelt worden ist; — vielleicht weil manetwas spät angefangen hat, den Werth eines Menschen und die Vortheile der Bevöl-kerung zu berechnen, und weil diese Berechnungen erst zu den menschenfreundlichenBetrachtungen der Ursachen Anlass gegeben haben, welchen man die von manchenGegenden beklagte Abnahme unseres Geschlechtes allenfalls zuzuschreiben hätte?"
Vielfach haben die Behörden den Rettungsdienst selbstständig durchdie ihnen unterstehenden Organe eingerichtet. In fast allen anderenOrten, wo freiwillige Rettungseinrichtungen vorhanden, werden diese vonden Behörden materiell unterstützt. Ferner sind zur Erhaltung desRettungswesens die Vereine vom Rothen Kreuz, die Berufsgenossen-schaften, Krankenkassen, privaten Versicherungsgesellschaften etc. heran-zuziehen, da für sie diese Einrichtungen von grosser Bedeutung sind,welche wir oben gewürdigt haben.
Noch ein Wort über das Krankentransportwesen. Ich habewohl zuerst und, ich kann wohl sagen, am intensivsten auf die Bedeutungdes Krankentransportwesens besonders für die Organisation des Rettungs-wesens hingewiesen und oben auch einiges darüber gesagt.
Die Vorkehrungen für das Krankentransportwesen sind in zweck-mässiger Weise für das Rettungswesen dienstbar zu machen. Es dürfennatürlich nicht die Wagen zur Beförderung der ansteckenden Krankenohne Weiteres für andere Patienten mitbenutzt werden, d. h. es müssendie Wagen und das Personal, welches jene Transporte begleitet, vonden anderen sorgsam geschieden werden, aber die Meldung der Transportesowie die Bespannung der Wagen können sehr wohl gemeinschaftlichesein, d. h. von einer Stelle aus besorgt werden. Allerdings sind dieAnforderungen für die Transporte von Verunglückten andere als für dieBeförderung von ansteckenden oder innerlich Kranken, wie im vorigenAufsatz geschildert.
Für die Beförderung der Verunglückten müssen genügende Vor-kehrungen getroffen sein, und wenn auch in verschiedenen Städten jetztsich diese Verhältnisse bedeutend gebessert haben, so muss doch aner-kannt werden, dass noch viel zu thun übrig bleibt. In verschiedenenStädten sind Tragbahren zum Gebrauche für Jedermann an verschiedenenStellen der Stadt aufgestellt. Selbst in alter Zeit waren in Hamburgdie Tragkörbe für Beförderung Ertrunkener an bestimmten Stellen unter-gebracht, v. Mundy hielt es sogar für rathsam, dass in jedem Hauseeine Trage aufgestellt würde. Grosse Vorkehrungen würden hierdurchsicherlich nicht erforderlich sein, denn eine Trage in jedem Hause soanzubringen, dass sie leicht erreichbar, wäre nicht schwierig. Es wäredann bei jedem schweren Unfälle Gelegenheit, den Verunglückten schnellzu sachgemässer Versorgung fortzubringen.
Wie wichtig und auch wie als einzige Hülfsleistung bisweilen dieBeförderung anzuwenden ist, beweist z. B. die Versorgung von Personen,