Druckschrift 
2,1 (1902)
Entstehung
Seite
626
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626 G. Meyer,

Pferden enthalten. Für sechs Wagen dürften vier bis fünf Pferdegenügen, jedoch richtet sich dies vielfach nach individuellen Verhält-nissen und auch nach den vorhandenen Mitteln.

Die Wärter sollen niemals selbstständig d. h. ohne Aufsicht vonAerzten Verletzten Hülfe leisten, mit Ausnahme von Fällen lebens-gefährlicher Zustände (Blutungen, Erstickung) wenngleich auch indieser Hinsicht in den einzelnen Städten hiervon abweichende Bestim-mungen, wie z. ß. in Leipzig, wie wir nachher sehen werden, bestehen.

Bezüglich der Anzahl der Wärter auf den Wachen gilt Aehnlicheswie von den Aerzten. Sie dürfen ferner die Wachen nur auf dienst-liche Veranlassung verlassen, so dass ständig mindestens ein Wärterauf der Wache vorhanden ist. Die Wärter müssen in bestimmten Zeit-räumen zur Erholung abgelöst werden.

Für die innere Einrichtung der Wache muss der Grundsatzmaassgebend sein, dass alle vorhandenen Gegenstände leicht gereinigt,beziehungsweise desinficirt werden können, was gerade hier in hohemMaasse erforderlich ist, wo täglich viele Menschen Tag und Nacht ver-kehren.

Es müssen also die Räume selbst, die Wände, Fussböden, Decken.Thüren, Fensterrahmen, mit leicht waschbarem Anstrich versehen sein.Für den Fussböden empfiehlt sich auch Bedeckung mit Linoleum. Ausser-dem ist für gute Lüftungseinrichtungen, Vorkehrungen für gute Erwär-mung, Beleuchtung, Wasserleitung, Einrichtung zur schnellen Erhitzungvon Wassser für verschiedene Zwecke durch Gas Sorge zu tragen. Nichtnur das Verbandzimmer selbst, sondern auch die übrigen Räume sindin dieser Weise herzustellen, um ergiebige Reinigungen mit Bürste,Wasser und Seife vornehmen zu können.

Die für den Rettungsdienst direct erforderliche Einrichtung soll mög-lichst einfach sein, wenngleich andererseits nichts fehlen soll, was irgend-wie bei ersten Hülfsleistungen in Betracht kommen könnte. Es sindallerdings die Anforderungen nach dieser Richtung sehr verschiedene;immerhin ist auch hierfür allgemein gültige Regeln aufzustellen versuchtworden. Im Grossen und Ganzen ist ein Verbandraum in einer Rettungs-wache wie ein solcher in einer Klinik im Kleinen auszustatten.

Die bereitstehenden Mittel werden in vielen Fällen den Ausschlagfür Anschaffungen geben müssen. Ein einfacher' Verbandtisch, Schränkefür Instrumente, Verbandstoffe, Sterilisationsapparat für letztere und In-strumente, Spei- und Uringläser, Gefässe für verbrauchte Verbandstofiewerden als Geräthschaften genügen. Das Instrumentarium muss alleerforderlichen Werkzeuge enthalten. Vorsicht ist mit der Anschaffungvon Kautschukgeräthschaften nothwendig, da dieselben bei längeremNichtgebrauch schnell verderben. Kästen mit Inhalt zur Mitnahme zurHülfsleistung nach aussen, zur Hülfe bei Vergiftungen und Sauerstoff-apparate sind nicht zu entbehren. Einfache Trag- und Fahrbahren sindbereit zu halten. Gewöhnlich stellt sich nach Anschaffung der einzelnenDinge beim Betriebe der Wache bald heraus, was noch fehlt.